Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
Tommy78:
Erstmal danke für eure ganzen Ausführungen, ich würde mir das mal in Ruhe anschauen und vllt. beantwortet das meine Frage. VG Tommy
superbraz:
ich knüpfe mal hier an, um nicht ein neues thema zu eröffnen...
ist es denn möglich, eine EG höher EG10 (also 11, 12, 13) zu erhalten, wenn man auf Grund der Größe der Verwaltung kein Leiter ist, sondern die Aufgaben selbst erfüllt?
Also gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen...
Spid:
Ja.
WasDennNun:
ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)
Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.
EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.
Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.
superbraz:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.01.2021 07:39 ---ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)
Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.
EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.
Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.
--- End quote ---
vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.
Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.
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