Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Jahressonderzahlung und Corona Sonderzahlung bei Werkstudenten

<< < (6/11) > >>

Wdd3:
Woraus ergibt sich aus dem Startbeitrag das es sich um eine Kommunale Kita mit Zugehörigkeit zum VKA handelt?

W3rk:
Wie ist denn der prozentuale Anteil an Kommunen die kein Mitglied der VKA sind?

Isie:
Beiderseitige Tarifbindung führt nur dann zur unmittelbaren Anwendung des Tarifvertrages, wenn der Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt. Bei einer sozialversicherungsrechtlich kurzfristigen Beschäftigung ist das nicht der Fall.

Spid:
Besteht denn Grund zur Annahme, daß eine solche vorläge? Es müßte sich ja um die erste Alternative handeln, da der zweiten Alternative eine Verlängerung entgegensteht, auch wenn durch der Umfang nicht überschritten wird.

Isie:
Welche Alternativen meinst du?
Eine Verlängerung führt nicht rückwirkend dazu, dass es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Da der geschilderte Sachverhalt keine Vorbeschäftigungen im Jahr 2020 erwähnt, sind die Voraussetzungen einer sozialversicherungsrechtlichen Kurzfristigkeit in der ersten Beschäftigung gegeben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version