Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft
lovion:
Verdie hält sich auch Bedeckt bei anfragen, der Betriebsrat hat auch kein Interesse und Kuscht vor dem Vorstand.
Es wurde auch schon gedroht das fragen nicht aufhört.
Spid:
Gem. BAG, Urteil v. 31.01.2002 - 6 AZR 214/00, ist eine reine Wegezeit von 25-30 Minuten nicht unüblich und vom AG generell hinzunehmen. Dabei ging das BAG zudem von einem von vornherein feststehenden Ort der Arbeitsaufnahme aus. Steht der Ort nicht von vornherein fest, ist die Wahl des Aufenthaltsortes noch weiter eingeschränkt. Ich halte die geschilderte Anweisung für Bereitschaftsdienst.
lovion:
Ich wüste nur gerne wie andere Stadtwerke mit so etwas umgehen bzw.ob die einen echten Bereitschaftsdienst haben.
Spid:
Warum? Das ist für individuelle Ansprüche doch völlig unbeachtlich. Reiche einfach einen Feststellungsantrag beim zuständigen ArbG ein und die Sache klärt sich ganz schnell.
lovion:
ok Danke für die Antwort.
Hätte gerne andere Vorbilder gehabt weil alle denen man Konkrete Fragen Stellt haben Angst und sagen ja ja
mach du.
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