Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
WasDennNun:
--- Zitat von: veeam am 08.01.2021 10:39 ---Das haben die Tarifvertragsparteien schon ganz alleine hinbekommen.
--- End quote ---
Nicht erkennbar: Wo steht das bitte in der EGO?
WasDennNun:
--- Zitat von: veeam am 08.01.2021 10:39 ---Danke für die Ausführung.
Warum man in diesem Fall nicht direkt die Fallgruppe 2 heranzieht und sich nach 6-8 Wochen erneut damit befassen muss um nach Erlangen des Abschluss von 9b final nach zu 10 zu wechseln, ist sowieso der größte Humbug. Es könnte für alle Seiten soviel einfacher gehandhabt werden.
--- End quote ---
Die Antwort ist ganz einfach:
a) unfähige Personaler, die keien Ahnung vom Tarifsystem und deren Anwendungsmöglichkeiten haben
b) unwillige Personaler, die nicht einsehen, dass es ökonomisch sinnvoll sein kann, dass jemand mehr als nur das mindeste bekommt
c) unfähige Arbeitgeber, die b) zulassen und a) einstellen
d) AN, die sich auf dieses Diskussion einlassen und nicht sagen: Hier sind meine (tariflich gedeckte) Forderungen.
In deinem Beispiel: Klarer Brief an die Verantwortlichen:
Ich weiß, dass ich in EG10 Stufe 4 eingestellt werden kann, das wären folgende tarifliche Regelungen die sie dazu einsetzen müssten. Sollten sie diese Möglichkeiten nicht ausschöpfen wollen, gehe ich davon aus, dass sie einen anderen Mitbewerber vorziehen.
MiauMiau:
--- Zitat ---Ach ja: Und warum nicht gleich vom AG das Entgelt der Gruppe 11,12,13 fordern?
Was mich aber wundert, Du weißt nicht in welcher EG der AG deinen zukünftigen Job sieht?
--- End quote ---
Ich fand es auch etwas unglücklich, dass ich vom aktuellen Arbeitgeber erst ein Arbeitszeugnis beim zukünftigen Arbeitgeber vorlegen muss um meine Stufe zu erfahren. Dann ist das anscheinend nicht das gängige Vorgehen?
WasDennNun:
--- Zitat von: MiauMiau am 26.01.2021 11:31 ---
--- Zitat ---Ach ja: Und warum nicht gleich vom AG das Entgelt der Gruppe 11,12,13 fordern?
Was mich aber wundert, Du weißt nicht in welcher EG der AG deinen zukünftigen Job sieht?
--- End quote ---
Ich fand es auch etwas unglücklich, dass ich vom aktuellen Arbeitgeber erst ein Arbeitszeugnis beim zukünftigen Arbeitgeber vorlegen muss um meine Stufe zu erfahren. Dann ist das anscheinend nicht das gängige Vorgehen?
--- End quote ---
Doch durchaus kann der neue AG ein Zeugnis benötigen, um einschätzen zu können, ob man einschlägige Berufserfahrung hat.
Aber als AN kann man auch klipp und klar sagen: Ich will Stufe X, weil ich Y Jahre förderliche Zeiten erarbeitet habe.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.01.2021 14:30 ---Aber als AN kann man auch klipp und klar sagen: Ich will Stufe X, weil ich Y Jahre förderliche Zeiten erarbeitet habe.
--- End quote ---
Und damit voll im Recht sein. Schlimmerweise ist die Realität manchmal eine andere. Ich habe erlebt, dass man erstmal mit Stufe 1 einstellt und dann im bestehenden Arbeitsverhältnis die Prüfung abwarten muss und nach 1,5 Jahren dann das Ergebnis kommt. Gnädigerweise wird auf die tarifliche Ausschlussfrist verzichtet.
War arbeitgeberseitig ein "machen wir immer so, wenns nicht passt, such dir doch was anderes".
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version