Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
Spid:
Nein.
WasDennNun:
--- Zitat von: MiauMiau am 07.01.2021 13:56 ---Danke. Ich hatte das so verstanden, dass ab 9b der Bachelor Voraussetzung ist und demnach bin ich davon ausgegangen, dass ich für die paar Wochen in die 9a falle.
--- End quote ---
Wer hat das gesagt mit der 9b und Bachelor?
Guckst du in die EGO siehst du was anderes.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf
Sofern man dir Tätigkeiten zuweisen will, die der Tätigkeiten eines Bachelor sind, dann wäre das hier die Entgeltgruppe:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Also erkläre deinem AG, das du Tätigkeiten der Fallgruppe zwei zugewiesen bekommen möchtest, dann erhältst du auch das Entgelt EG10.
Sofern er dir aber Fg1 Tätigkeiten zuweisen will und nicht davon abrücken will und die Tätigkeiten in der Tat nicht Fg2 sind (was mir persönlich schwer fällt zu glauben.) dann würdest du eine Entgeltgruppe weniger erhalten (9b).
Der AG kann (muss aber nicht) dir förderliche Zeiten anerkennen und dich direkt mit der Stufe 4 beglücken. Wenn du das nicht klar einforderst und ansonsten die Unterschrift verweigerst, wird er dir evtl. nur Stufe 1 geben.
Sofern deine Berufserfahrung eine einschlägige Berufserfahrung ist (sprich du kannst sofort durchstarten nach kurzer Einweisung), dann steht dir die Stufe 3 zu.
EDIT:
Ach ja: Und warum nicht gleich vom AG das Entgelt der Gruppe 11,12,13 fordern?
Was mich aber wundert, Du weißt nicht in welcher EG der AG deinen zukünftigen Job sieht?
veeam:
Wie sind denn einschlägige Berufserfahrungen für Bachelortätigkeiten zu ermitteln, wenn der Erlang des Bachelors noch aussteht und dadurch solche Tätigkeiten noch gar nicht ausgeführt werden konnten. Also so rein formal.
Ich kenne unsere Personaler und die würden bei Anwendung der Fallgruppe 1 auch eiskalt in Stufe 1 eingruppieren, da eben noch keine der Fallgruppe entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden konnten.
Spid:
Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht der Bildungsabschluss.
Personaler gruppieren überhaupt nicht ein.
veeam:
Ist mir durchaus bewusst. Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich korrekt eingruppiert. Lediglich die Rechtsmeinung des AG und teilweise des AN weichen hin und wieder davon ab.
Anders formuliert:
Die Voraussetzungen in der Person sind bei der EG10 Fallgruppe 1 noch nicht gegeben. Dementsprechend können solche Aufgaben die einen Hochschulabschluss erfordern zwar übertragen werden, die Eingruppierung findet allerdings in der nächst niedrigeren EG statt. Soweit klar. Wenn es jetzt aber um die Anerkennung zurückliegender Berufserfahrung geht und diese eben nicht einschlägig auf Hochschulniveau sein kann, weil diese Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung in der Vergangenheit formell nicht vorgelegen haben, kann doch auch keine Berücksichtigung der vorhandenen Berufserfahrung für die Fallgruppe 1 erfolgen.
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