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Schlechtleistung: ordentlich unkündbar nach 15 Jahren/Alter über 40

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Wdd3:
 ;D ;D

Plato:
Alles Klar

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Plato am 13.01.2021 14:23 ---Alles Klar

--- End quote ---

Ein Zitronenfalter faltet keine Zitronen.
Eine schlechte Leistung ist (nicht immer:)) keine Schlechtleistung.

Strandboy:

--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 09:26 ---Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.

--- End quote ---
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Strandboy am 13.01.2021 15:40 ---
--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 09:26 ---Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.

--- End quote ---
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

--- End quote ---

Die Antwort von Spid habe ich schon bildlich vor mir. ;D

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