Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Verwaltungsgedöns:
--- Zitat von: Alexandra112 am 17.01.2021 07:31 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13 ---aufgrund der Pandemielage
--- End quote ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13 --- Die Hintergründe hierzu sind für mich alle nachvollziehbar.
--- End quote ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13 ---Homeoffice wäre für mich kein Problem.
--- End quote ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13 ---Meine Frau würde es nicht dulden, wenn
--- End quote ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 15.01.2021 19:13 ---Außerdem würde es in einer bereits belasteten Situation hierdurch zu einem nicht unerheblichen Konflikt mit meiner Ehefrau kommen. Interessant wäre es auch wenn meine Frau, die nicht dem Beamtenrecht unterliegt, die Hardware einfach abbaut und vor die Tür stellt.
--- End quote ---
Vielleicht mal über Grundlegendes nachdenken, wenn Deine Frau es nicht duldet, dass Du vorübergehend mal im HomeOffice bist? Ist guten und in schlechten Zeiten?
--- End quote ---
Also ergibt sich aus meiner Ehe für den Dienstherrn ein Rechtsanspruch, die Wohnräume meiner Ehefrau als Arbeitsplatz umbauen zu lassen? Ich verkaufe den Kinderschreibtisch für die Kinder im Grundschulalter und kaufe von unserem gemeinsamen Geld dann für den Dienstherrn einen Schreibtisch und Bürostuhl? Den Kindern sage ich dann, dass sie ihre Hausaufgaben nun auf dem Boden oder im Bett machen, weil mein Dienstherr und ich nun tagsüber in Kinderzimmer sind? Und in der ohnehin schon belasteten Situation sage ich meiner Frau dann einfsch: "In guten und in schlechten Zeiten Baby!"
Das ist für mich keine Option.
Verwaltungsgedöns:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 09:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.01.2021 17:56 ---Du verweigerst schlicht die Bereitstellung Deiner Privatwohnung für die Belange Deines Dienstherrn. Es sind schließlich Deine Räume und eine Überlassung ist nicht vereinbart worden. Ein besseres Argument kann es ja gar nicht geben.
--- End quote ---
Auch wenn der Dienstherr einen Beamten zu HomeOffice zwingen könnte (was für mich nicht 100% klar ist, bei Arbeitnehmern schon, da geht es nicht). Dann brauchst würde ich es klipp und klar kommunizieren, dass man gewisse Dinge nicht sicherstellen kannst und lässt sich dieses vom Cheffe bestätigen, dass er trotzdem HomeOffice anweist. Cheffe also die Verantwortung für die Gefahren übernimmt und er sie in Kauf nimmt.
a) Dienstgeheimnis: Während du schön in der Küche, Wohnzimmer arbeitest, ist natürlich die Frau und Freundin im Raume. Alle Telefonate sind somit verboten. Alle Aktendeckel sind zu und deine Performance gleich 0 -> Sofa
b) keine Marmelade auf den Akten, da wird die erste Weisermappe die zum Cheffe geht ziemlich kleprig ausgeliefert.
c) Ausdrucken geht nicht, hast kein Drucker.
Und natürlich weißt du deinen Dh darauf hin, dass du bereit bist anderen Orten, wo das alles sicherbestellt ist, arbeiten würdest.
Sprich du verweigerst nicht das HomeOffice, sondern du verweist darauf hin, dass deine örtlichen Gegebenheiten nicht gesetzeskonform für HomeOffice geeignet sind und du deswegen HomeOffice in deiner Wohnung nicht verantworten kannst.
--- End quote ---
Ja, das sind tatsächlich große Probleme. Wir sollen auch unsere privaten Handys benutzten, um dienstlich mit dem Bürger zu telefonieren. Ich habe bereits viele Themen beim Dienstherrn angesprochen. Da wird einfach entgegnet, das man das Homeoffice einfach "mobiles Arbeiten" nennt. Das dürfte ich angeblich auch im Park auf der Wiese und daher kann ich das auch Zuhause auf einer Decke auf dem Boden. Wenn's ganz hart kommt kann ich evtl auch ein Notebook bekommen, um auf dem Sofa zu arbeiten.
2strong:
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 11:40 ---Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
--- End quote ---
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Verwaltungsgedöns:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 11:40 ---Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
--- End quote ---
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
--- End quote ---
Das sehe ich auch so.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version