Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
Feidl:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 14:41 ---
--- Zitat von: Opa am 18.01.2021 13:57 ---Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
--- End quote ---
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG
--- End quote ---
Die Fürsorgepflicht berechtigt zwar den Dienstherrn, seine Beamten nach Hause zu schicken, damit das Büro nicht voll ist und Ansteckungsgefahr vermieden wird.
Aber sie berechtigt den Dienstherrn nicht, quasi das Büro in der privaten Wohnung des Beamten aufzubauen.
Und das bedeutet in Konsequenz, dass Beamter zu hause sitzt und Däumchen dreht. Fürsorgepflicht erfüllt, aber kein Zwang zum Home Office, und solange in einem überschaubaren Zeitraum auch amtsangemessene Beschäftigung (und nur letzteres wurde in den verlinkten Urteil entschieden).
WasDennNun:
Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.
was_guckst_du:
...Auszug aus einer Info der komba gewerkschaft...
keine Pflicht zum Homeoffice:•
„Arbeiten von zu Hause ist auch in der Pandemie an die Zustimmung der Beschäftigten ge-knüpft. Eine abweichende Festlegung des vertraglichen Arbeitsortes bedarf in jedem Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-mer/inoder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.Grund hierfür ist zum einen, dass der Arbeitgeber nicht auf den privaten Wohnraumder/des Beschäftigtenals ausgelagerte zurückgreifen kann und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einer solchen Verpflichtung entgegensteht. Zum anderen gibt es zahlreiche weitere Sach-gründe (kein geeigneter Bildschirmarbeitsplatz, räumliche Enge), die einer solchen Ver-pflichtung der Beschäftigten entgegenstehen können. Daher wird mit der Corona-Arbeits-schutzverordnung die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Prüfung und Bereitstellung gere-gelt“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)auf seiner Homepage
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WasDennNun:
Es geht nicht um Angestellte und HomeOffice, da bin ich mir sicher, dass man das nicht erzwingen kann.
Es geht um Beamte und HomeOffice, da bin ich mir nicht so sicher.
was_guckst_du:
...auch Beamte können sich auf ihr Gundrecht der Unverletztbarkeit der privaten Wohnung berufen...der AG, der Dienstherr oder sonstwer haben hier keine Zugriffsrechte...
...Beamte stehen zwar in einem besonderen Dienst- u. Treueverhältnis, geben aber ihre Grundrechte bei Empfang ihrer Ernennungsurkunde keineswegs ab... ;D
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