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35 Prozent Migrantenquote in Berlin

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Spid:
Welche bestehenden Nachteile gäbe es denn für Frauen? Und inwiefern wäre Gleichberechtigung nicht realisiert?

RsQ:

--- Zitat von: yamato am 26.01.2021 08:46 ---Bei der Frauengleichstellung ist die Diskrimierung der Männer wahrscheinlich verfassungsgemäß
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

--- End quote ---

Wie verträgt sich das mit der übersteuerten, auf 100% Anteil zielenden Frauenförderung in den Bereichen des öD, in denen Frauen sich in ausreichender Zahl bewerben? Warum orientiert man nicht auf ca. 50/50 (und baut damit die tlw. Benachteiligung von Männern ab)?

yamato:

--- Zitat von: Spid am 26.01.2021 08:48 ---Welche bestehenden Nachteile gäbe es denn für Frauen? Und inwiefern wäre Gleichberechtigung nicht realisiert?

--- End quote ---

Bisherf hats den Gerichten anscheind genügt irgendwelche eingebildeten Nachteile als Begründung anzubringen.
Darum gehts hier aber nicht, grundsätzlich erlaubt dieser Satz aber eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau.
Für Migranten gibt es nicht einmal diese grundsätzliche Möglichkeit.

Abgesehen gleube ich, dass diese "Quote" in den jüngeren Jahrgängen des ÖD in Berlin längst erreicht ist und wenn die Alten jetzt massenweise in den Ruhestand gehen sogar übererfüllt werden wird.

mj23:

--- Zitat von: yamato am 26.01.2021 08:46 ---Bei der Frauen gleichstellung ist die Diskrimierung der Männer wahrscheinlich verfassungsgemäß
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

wegen Satz 2. Für andere Gruppen gibt es diese aktive Durchsetzung laut Verfassung aber nicht, daher dürfte eine Migrantenquote m.E. tatsächlich verfassungswidrig sein.
Aber das hat den bescheurten Senat meiner leider Noch-Heimatstadt noch nie interessiert.

--- End quote ---

Da muss man denke ich aufpassen:
Aus dem linken Lager wird Gleichberechtigung und Gleichstellung zur Ablenkung immer als Synonym verwendet.
Gleichberechtigung bedeutet jedoch nur, dass Chancengleichheit vorliegt. Jede Frau hat genau wie jeder Mann die gleiche Chance etwas zu erreichen. Es ist jedoch eingeschränkt durch die individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften.
Gleichstellung bedeutet jedoch Ergebnisgleichheit! Egal wie die individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften sind, im Ergebnis müssen beide Geschlechter gleich vertreten sein. Und das wäre dann die Quote. Und diese ist (noch) nicht im Grundgesetz verankert.

RsQ:

--- Zitat von: mj23 am 26.01.2021 10:05 ---Egal wie die individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften sind, im Ergebnis müssen beide Geschlechter gleich vertreten sein.

--- End quote ---
... die aktuelle (sog.) Gleichstellung läuft dem aber zuwider, indem maximale Frauenförderung betrieben wird.

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