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35 Prozent Migrantenquote in Berlin
FGL:
--- Zitat von: Alphonso am 27.01.2021 12:17 ---Seine Begründung würde im Endeffekt doch auch eine Verfassungswidrigkeit einer Frauenquote oder Quote generell nach dem im GG angemerkten Eigenschaften bedeuten... Migrationshintergrund = Herkunft/Abstammung/Sprache/Rasse..., Frau(weiblich in den meisten Fällen) = Geschlecht. Kann also seiner Aussage nicht ganz folgen und ist für mich unlogisch.
--- End quote ---
Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.
Landsknecht:
--- Zitat von: FGL am 27.01.2021 12:26 ---Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.
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Oder deren Eltern in den 60er und 70ern händeringend von uns als Arbeitskräfte über die Grenze gelockt wurden und teils in der 2. Generation bei uns leben 8)
RsQ:
Wenn man die möglichen Quoten (35% Migranten, 50% Frauen, ...) aufaddiert, schrumpft der Arbeitsmarkt für "biodeutsche Männer" ja ziemlich zusammen ... :-[
Bastel:
Migranten können auch weiblich sein ::)
RsQ:
Ja, klar. Aber gleich danach kämen ja erstmal "biodeutsche Frauen" zum Zuge ...
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