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Stufenvorweggewährung erst ab Erfahrungsstufe 3 möglich?

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Oli80:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.01.2021 07:43 ---
--- Zitat von: Opossum am 19.01.2021 23:59 ---§16.5 ist keine Stufenvorweggewährung, sondern eine Zulage in Höhe von bis zu 2 Stufen mehr.
D.h. du bleibst in der Stufe X kannst bekommst aber das Entgelt der Stufe x+2
Das allerdings immer ist widerruflich, hier gibt es keine Stufeneinschränkung ab wann es eingesetzt werden kann.

--- End quote ---


Ich bin gerade ein wenig hellhörig geworden - folgender Sachverhalt: Gemäß §16 Abs. 5 und Schreiben der Personalstelle wird mir seit 1. Oktober 2019 dauerhaft eine Stufe vorweg gewährt. Seit Oktober 2019 bin ich in E11 Stufe 3, nächster Stufenaufstieg erfolgt voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 --> ist das dann richtig? Durch die Vorweggewährung haben ich dann ja 1 Jahr früher die S3 erhalten, muss nun jedoch noch 2 Jahre (bzw. 1,75 J.) warten, bis ich das Entgelt für S4 erreiche. Der o.g. Sachlage hätte es doch anders sein müssen, oder?
--- End quote ---

Spid:
Die Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die Stufe und Stufenlaufzeit nicht berührt.

Oli80:

--- Zitat von: Spid am 02.02.2021 16:01 ---Die Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die Stufe und Stufenlaufzeit nicht berührt.

--- End quote ---
Ja, das hatte ich ja nun auch so vernommen. Doch dann läuft es bei mir doch falsch, oder? Seit Erreichung der Stufe 3 hat sich bei mir nichts am Entgelt getan?!

Spid:
Das kommt auf den exakten Wortlaut der Vorweggewährung an - die ja auch jederzeit widerrufen werden kann.

WasDennNun:
Genau.

Wann wurde dir dauerhaft diese Zulage gewährt, in welcher Stufe warst du da, wann bist du in die nächste Stufe gekommen und was bekommst und bekamst du an Zulage.

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