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Krankenkasse/ Barmer

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BAT:
Gott und ich bin ja auch kein Freund von dem Gewechsel. Aber wenn zum günstigeren Beitrag noch ein besseres Leistungsangebot dazukommt, dann ich sage ich nicht nein.

WYSWIG2019:
Laut Internet ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 in2020, 1,1 in 2020, 1,0 in2019  und in 2018 1,0 .
Ist das richtig das alle sich nach diesem Durchschnitt orientieren?  (gerichtsurteil)
Und damit ein Recht auf die hälfte davon als Arbeitgeberanteil besteht?

Lars73:
2018 war der Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer zu leisten.
Danach ist dann der tatsächliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Allerdings sind Ansprüche für Zeiträume >6 Monate zurückliegend ggf. verfallen.

Was meint Mehrfacharbeit? Mehrere Arbeitsverhältnisse? Dabei bekommt man in Summe auch nicht mehr als den halben Beitrag von den Arbeitgebern.

WYSWIG2019:
Danke Lars. Aber wenn sie aufgeführt bzw in der Abrechnung stehen aber nicht ausgezahlt wurden schon; oder?
 

WYSWIG2019:
mehrere Arbeitsverhältnisse nennt man Mehrfacharbeit? Man muß sie anmelden. Die KV PV RV AV Beiträge werden Anteilig verteilt Bis zu höhe der Beitragsbemessungsgrenzen. Also währe bei der Barmer z.B. 2021 bei 1,5% ZUsatzbeitrag; ein Anspruch auf 0,75 Abeitgeberanteil von 4.837,50 insgesamt zur berechnung heranzuziehen? Ist eigendlich der Aufschlag für KInderlose ebenfalls AG ZUschußplichtig?
 

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