Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anspruch Sonderurlaub im ÖD
Spid:
--- Zitat von: Lars73 am 26.01.2021 16:23 ---Woraus ergibt sich, dass bei einen Umzug anlässlich der Einstellung kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht? Ich halte die Formulierung für sehr offen.
--- End quote ---
Dazu fehlt es doch an dienstlichen oder betrieblichen Gründen.
Isie:
Es kommen nicht alle TVöD-Anwender in Betracht, sondern lediglich Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, siehe Sachverhaltsschilderung. Damit verbliebe im wesentlichen nur der Bund.
Spid:
Oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Oder länderübergreifende Kommunalverbände in entsprechender Rechtsform - wie die Euregio. Oder kommunale AG mit Hauptstadtvertretung. Oder große Landkreise, deren eine Dependance besser aus dem Nachbarland erreicht werden kann. Oder, oder, oder.
Weltraumpräsident:
--- Zitat von: Farbenschön am 25.01.2021 15:06 ---[...]
Was soll das denn? Das kann doch nicht sein. Soll ich den Personalrat einschalten?
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Vorschlag: Da holen wir die Polizei.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 26.01.2021 16:39 ---Oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Oder länderübergreifende Kommunalverbände in entsprechender Rechtsform - wie die Euregio. Oder kommunale AG mit Hauptstadtvertretung. Oder große Landkreise, deren eine Dependance besser aus dem Nachbarland erreicht werden kann. Oder, oder, oder.
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Also liegt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt, bei geschätzt 5%?
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