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Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?

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Spid:

--- Zitat von: Elur am 14.02.2021 22:26 ---
--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 06:51 ---Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

--- End quote ---

Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?
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Du kommst nicht viel vor die Tür, was? Oder irrst Du vielleicht über die Bedeutung des Begriffs Oberbekleidung?


--- Zitat ---In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?

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Das ist kein Wunschdenken, es passiert - und ist eine simple Form der Höflichkeit, die bei Hippiebehörden sicherlich verloren gegangen ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 15.02.2021 07:27 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 15.02.2021 07:08 ---
...ich hätte nicht gedacht, dass es sowas heutzutage noch gibt 8) ::)

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Warum? Sobald bei mir jemand ausserhalb meiner Organisationseinheit reinkommt stehe ich auf, ich halte dass für völlig normal... Wie der besoldet oder vergütet wird spielt bei mir keine Rolle.

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Und früher (vor Corona) hatte man denen ja auch im stehen die Hand gegeben.

Kaiser80:
Fast jedem, ja.

Spid:
Mindestens bei der ersten Begegnung am Tage empfange ich andere auch stehend in meinem Büro. Das ist ein selbstverständlicher Akt der Höflichkeit, so zumindest mein normativer Anspruch. Das Erfordernis, derlei in einer Zusatzvereinbarung festzuhalten, ergibt sich aus der Abweichung von ebendiesem normativen Anspruch - wie ja auch einige Kommentare hier im Thread zeigen.

Keeper83:

--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 06:51 ---Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

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Hier tauen gerade 30 cm Schnee.
Ich muss das jetzt einfach fragen. Trägst du Galoschen?

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