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Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?

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CmdrMichael:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.02.2021 19:30 ---Sind 27 Grad schon außerhalb des Rahmens?

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Jein.
Arbeiten musst du auch in einem 27 Grad heißen Büro.
Arbeitgeber sind angehalten, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreiten, geeignete Maßnahmen zur Abkühlung umzusetzen. Dies kann schon die Bereitstellung eines Ventilators sein.
Aber erst, sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf ein Büro ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden.
Die Herausforderung haben wir hier an einem Standort. Da gibt es eine "umweltoptimierte" Klimaanlage. Die kühlt maximal 5° C unter Außentemperatur. Ist natürlich super an den Extremtagen im Sommer, wo draußen >35 ° C sind.

Yvonne:

--- Zitat von: Spid am 02.02.2021 09:42 ---Man muß aber auch mal gönnen können. So habe ich bereits letztes Jahr verlautbart, daß ich bei kalter und/oder nasser Witterung auch Stiefeletten mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder als Schuhe mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder im Sinne der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsverhältnis betrachten würde.

--- End quote ---
Ich müsste bei Euch unterschreiben, dass ich keine Wildleder-Stiefeletten trage? Und sonst auch nur Schuhe mit glattem schwarzen oder braunem Oberleder?

Spid:
Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 06:51 ---...steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt...

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carriegross:

--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 06:51 ---Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.

--- End quote ---

Jeder = Masochist

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