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Blockade durch den Personalrat für Teilnahme am AL II
was_guckst_du:
...oft ist aber auch die Antwort "der PR will nicht" eine gern genommene Ausrede der Personalabteilung... 8)
quereinsteiger91:
Ja, es geht um eine interne Stellenausschreibung.
Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.
Laut meinem Personalsachbearbeiter läuft es so, dass anhand der Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen wird, diese dann vom Personalrat gesichtet und im Normalfall bestätigt und im Anschluss durch die Behördenleitung freigegeben wird.
Das Problem ist aber halt die Ausschreibung, die Quereinsteiger (mit Ausbildung und/oder Studium) komplett außen vorlässt. Dadurch können solche Bewerbungen überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Der Personalratsvorsitzende wollte mir lediglich sagen, dass eine Öffnung vorerst nicht geplant ist, da es trotz vieler Quereinsteiger noch genug VFA und AL I Absolventen gibt im Haus gibt und die alten Strukturen bestehen bleiben.
In meinem konkreten Fall ist es halt besonders ärgerlich, da ich zwar kein VFA bin, aber auf einer VFA-Stelle sitze.
Hinzu kommt, dass eine Teilnahme am AL I laut Personalabteilung nicht befürwortet wird.
Organisator:
--- Zitat von: quereinsteiger91 am 03.02.2021 09:43 ---Ob und welche Dienstvereinbarung da geschlossen ist kann ich leider nicht sagen, darauf habe ich meines Wissens nach keinen Zugriff.
--- End quote ---
Da eine Dienstvereinbarung auch dich betrifft spricht nichts gegen einen Zugriff durch dich. Der PR bzw. die Personalstelle kann da weiterhelfen.
Der Blick in eine solche Dienstvereinbarung ist auch notwendig um beurteilen zu können, ob die Aussage der Personalstelle zutreffend ist.
Lars73:
Grundsätzlich sind Dienstvereinbarungen in der jeweiligen Behörde bekannt zu machen.
Wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung den AL1 verlangt ist dies halt so. Das ist dann aber keine Verantwortung des PR.
Schokobon:
Es steht dir frei den AL 2 aus freien Stücken abzulegen. Den AG brauchst du dazu nicht.
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