Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

<< < (4/23) > >>

Spid:
Dümmliches Duckmäusergejammer - das ist zwar verbreitet im öD, führt aber dennoch nur dazu, daß man selber schuld ist, wenn man für den AG auf alle Viere geht und „tiefer, tiefer“ stöhnt.

GrafSchilder:
Ich wiederhole mich. Probezeit bedeutet - Jederzeit Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und das risikiert niemand binnen der Probezeit. Noch schlimmer sind befristete Verträge, über 1-2 Jahre oder gar noch länger, würde ich mich nie drauf bewerben.

Wenn man eingesessen und safe ist, sieht das komplett anders aus, dann zeigst du mal eben Überlastung an und bist 6 Wochen nicht da, dann wars das mit angeordneten Überstunden, wobei ich hier nicht mal eine saubere Anordnung erkennen kann, eher Willkür.

Unknown:
Nach der Probezeit kann man genauso gekündigt werden wie innerhalb. Es gelten nur andere Bedingungen. Nur viele denken dass sie viel sicherer werden. Wenn man Gründe als AG sucht, dann wird man den AN immer los.

Spid:

--- Zitat von: GrafSchilder am 07.02.2021 15:09 ---Ich wiederhole mich. Probezeit bedeutet - Jederzeit Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und das risikiert niemand binnen der Probezeit. Noch schlimmer sind befristete Verträge, über 1-2 Jahre oder gar noch länger, würde ich mich nie drauf bewerben.

Wenn man eingesessen und safe ist, sieht das komplett anders aus, dann zeigst du mal eben Überlastung an und bist 6 Wochen nicht da, dann wars das mit angeordneten Überstunden, wobei ich hier nicht mal eine saubere Anordnung erkennen kann, eher Willkür.

--- End quote ---
Nein, das bedeutet Probezeit nicht. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Im TVÖD hat sie bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht einmal diese Wirkung.

GrafSchilder:
Ich sage es zum dritten Mal.
Innerhalb der Probezeit kannst du gekündigt werden "ohne Angabe von Gründen". Wenn du sagst, nein du arbeitest keine X Überstunden pro Woche bist du raus, wenn du sagst "diese oder jene Aufgaben mache ich nicht" bist du raus.

Nach der Probezeit kannst du auch gekündigt werden. Allerdings hast du die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage und die Kündigung muss irgendwie begründet sein. Und wie möchte das ein Arbeitgeber begründen? "Der Arbeitnehmer ist nicht bereit 100 Wochenstunden zu arbeiten?" Lächerlich, das wischt der Richter schneller weg, als es auf den Tisch gelegt wurde.

Das ist der Punkt. Natürlich kannst du während der Probezeit klar auf den Tisch hauen, es ist die Frage, ob du dann über die Probezeit hinaus beschäftigt wirst. Ich hatte selbst schon Personalverantwortung genug im ÖD und weiß, dass man im Zweifel lieber sagt: "Den nicht, wenn der sich jetzt schon so anstellt". Denn man weiß aus Erfahrung, dass man im ÖF safer ist als irgendwo anders.

Ich sags nochmal: Viele Mitarbeiter im ÖD diskutieren nicht, da wird sich halt mal 6 Wochen krank gemeldet und in vielen dünne besetzten Abteilungen bedeutet das: Ok, den klammern wir mal aus, sonst fällt der wieder aus.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version