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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

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Spid:
Da gibt es nichts zu verstehen - es ist nämlich nicht so. Steht auch auf der von Dir verlinkten Website. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Die Probezeit wirkt lediglich auf die Kündigungsfrist, §622 Abs. 3 BGB. Du meinst die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, Annalena. Wie Kobold und Kobalt.

Spid:
Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

GrafSchilder:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 15:39 ---Da gibt es nichts zu verstehen - es ist nämlich nicht so. Steht auch auf der von Dir verlinkten Website. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Die Probezeit wirkt lediglich auf die Kündigungsfrist, §622 Abs. 3 BGB. Du meinst die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, Annalena. Wie Kobold und Kobalt.

--- End quote ---

Lass gut sein.

P.S. Kündigungsschutzgesetz, das du permanent zitierst, findet während der Probezeit keine Anwendung, vielleicht klingelt es jetzt endlich.

Schönen Sonntag noch.

Spid:
Ooh, hast Du Deinen inkompetenten Beitrag gelöscht und einen ebenso inkompetenten neuen geschrieben, Annalena?


--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 15:44 ---Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

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Denn Du verwechselst mal wieder einfachste Dinge miteinander. Erst waren es Kobold und Kobalt, nun sind es Wartezeit und Probezeit.

Garvield:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 15:49 ---Ooh, hast Du Deinen inkompetenten Beitrag gelöscht und einen ebenso inkompetenten neuen geschrieben, Annalena?


--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 15:44 ---Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

--- End quote ---

Denn Du verwechselst mal wieder einfachste Dinge miteinander. Erst waren es Kobold und Kobalt, nun sind es Wartezeit und Probezeit.

--- End quote ---


Sag mal, bist du dir sicher, dass du dich hier nicht im Thread irrst? Lies dir bitte nochmal meine Ausgangsfrage durch und stelle dir dann die Frage, was das mit meiner Frage zu tun hat. Bisschen viel Kindergarten jetzt, findest du nicht?

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