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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

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Garvield:
Dann frage ich nochmal anders. Während der Probezeit benötigt man also keinen Grund für eine Kündigung und danach auch nicht? Oder ist es so, dass man während der Probezeit genauso nur mit Begründung gekündigt werden kann wie nach der Probezeit und die Kündigungsschutzklage während wie nach der Probezeit möglich ist? Dann habe ich bisher immer überall etwas falsches gelesen, wenn dem so ist.

Spid:
Die Probezeit hat keinen Einfluß auf die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes. Das ist eine Frage des Kündigungsschutzes nach KSchG, für den die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG maßgeblich ist.

Ich rate, mal einen kurzen Blick in einen Arbeitsrechtskommentar zu werfen. Haufe ist auch weniger verständigen Laien zugänglich, die maßgeblichen Ausführungen wären hier auch kostenfrei verfügbar: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-63-wartezeit_idesk_PI13994_HI711892.html

Garvield:
Ok, siehst du mal, ich dachte immer, während den festgelegten ersten 6 Monaten  könnte man als Arbeitgeber einfach das Arbeitsverhältnis beenden, der Arbeitnehmer müsste das halt schlucken, keine Chance zu klagen, weil es auch garkeine Begründung geben muss. Und nach den 6 Monaten wäre das dann nur noch mit Angabe von Gründen möglich und das ganze könnte bei Klage vorm Arbeitsgericht landen, wo ja erfahrungsbemäß nicht selten das ganze zu Gunsten des Arbeitnehmer ausgeht. Wieder was gelernt.

Spid:
Das hat aber mit der Probezeit nichts zu tun. Das ist die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG.

Garvield:
Meine Ausgangsfrage ist natürlich immernoch offen. Welche Möglichkeiten hat man, wie müssen in welcher Form Überstunden angeordnet werden? Geht das mündlich einfach mal so, geht das unbegrenzt, welche Vorschriften gibt es da und wie wird es in der Praxis gelebt?

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