Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Spid:
Formvorschriften gibt es nicht. Ansonsten wurde doch bereits hinreichend ausgeführt:
--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 14:52 ---Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.
--- End quote ---
Die Grenzen des ArbZG sind keine theoretischen, sondern bußgeld- und strafbewehrt, mit der Möglichkeit für jedermann, eine Überschreitung bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
clarion:
Hallo Garvield,
Überstunden müssen angeordnet werden und dann gibt es Zuschläge.
Im häufigen Sprachgebrauch wird auch gesagt man hätte x Überstunden, meint damit aber Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Das sind aber keine Überstunden sondern mehr oder wenig freiwillig gesammelte Stunden.
Du hast jetzt die Möglichkeit zu sagen, dass Du Dein Arbeitszeitkonto wie es die Dienstvereinbarung vorgibt, abbaust. Darüber hinaus kannst Du kurz vor Erreichen der Wochenarbeit ankündigen, für die Woche genug getan zu haben und pünktlich nach Hause gehen. Stunden am Wochenende würde ich eh schriftlich anordnen lassen.
Ihr habt doch bestimmt eine Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeiten. Die würde ich konsultieren und mich danach richten.
In der Probezeit halte ich den Spagat für schwierig. Ein Chef der mir sagt, Geh doch wenn es Dir nicht passt, wäre für mich Anlass mich, nach einer anderen Stelle umzusehen.
Spid:
Der TE hat doch auf Nachfrage deutlich gemacht, daß die Arbeitsstunden angeordnet wurden:
--- Zitat von: Garvield am 07.02.2021 14:43 ---Nunja, ich arbeite ganz normal 39 Wochenstunden im Büro. In der ersten Januarwoche kam dann der Chef rein und meinte: Ab sofort je nach Wetterlage auch Samstags beim Bauhof mithelfen und zwar JEDEN Samstag oder auch sogar noch den Sonntag und zwar von 19-01 Uhr Abends/Nachts. Klar läuft die Uhr, aber ich habe keinen Plan, wie lang das gehen soll mal fällt es aus, mal soll ich spontan kommen, mal ist es nur Sa, mal ist es Sa + So. Ich habe Familie und derzeit ist die Planung ohnehin alles andere als schwierig.
--- End quote ---
Garvield:
Ich bin dabei, mir einen anderen Job zu suchen, da mir diese Art und Weise nicht gefällt, das ist aber ein anderes Thema, durch Corona stagniert der Stellenmarkt hinsichtlich der Einladungen und Gespräche ein wenig, aber ich bin dran.
Die Art und Weise wie mir diese Überstunden angeordnet wurden passt mir nicht in meine Erfahrungswerte: Irgendwie hat keiner klar gesagt, wieviele Stunden mit welchem Grund und bis wann angeordnet wurden, wir haben keine echten Hierarchien, 1 Fachbereitsleiter und 2 Sachbearbeiter, einer davon bin ich und der andere ist ständig nur krank, dann den Verwaltungsschef und der ist nie erreichbar. Der Fachbereitsleiter sagte mir im Kern nur: Ab jetzt Samstag und 19 Uhr zum Bauhof kommen, jeden Samstag und ggf. auch Sonntag. Das wars.
De facto hab ich keine Ahnung wie lang das jetzt läuft, ich habe weder etwas schriftliches noch sonst irgend eine Ahnung, habe aber jetzt einen Arbeitstag abends mehr die Woche und irgendwie nicht das Gefühl eines offiziellen Charakters. Und genau das kommt mir spanisch vor.
Überstunden Ja, aber wieviele? Wann? Bis wann? Und wie lange? Keine Ahnung. Ich habe das neulich mal schriftlich eingefordert, daraufhin wurde mir sofort mit Kündigung gedroht.
Spid:
Wie bereits ausgeführt, gibt es für die Anordnung von Arbeitsstunden keine Formvorschrift. Überstunden sind es dann noch lange nicht, die angeordneten Arbeitsstunden müssen über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVÖD) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und dürfen nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Überstunden können also nicht angeordnet werden, es werden Arbeitsstunden angeordnet, die zu Überstunden werden können - und das kann auch mündlich oder per Batsignal geschehen.
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