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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

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Santo:
Anordnung von Überstunden ist mit Nichten so lapidar wie das hier beschrieben wird, durch den Arbeitgeber möglich. Lies dir mal Rechtsurteile durch und die Vorgaben des TVÖD.

Klar, wenn du alles mit machst, sind das keine Überstunden, sondern freiwillige Arbeit, die du im Zweifel sogar noch rechtfertigen darfst, auch wenn einzelne Chefs das gern sehen, kann da die Personalabteilung mal eben einen Cut machen und dann warst das.

Ich würde niemals ohne schriftliche Anordnung, in der genau steht, was ich wann wieso weshalb tun soll (als Überstunden) diese machen. Wenn du morgen kündigst oder gekündigt wirst in deiner Wartezeit, dann guckst du in die Röhre.

Und anschließend würde ich es erst recht nicht ohne schriftliche Anordnung tun. Überstunden dürfen nur für den Notfall angeordnet werden und der ist nicht gegeben, weil man kein Personal einstellt und das dauerhaft. Überstunden müssen genau beschrieben, befristet und begründet sein.

Nur weil die meisten Mitarbeiter freiwillig mehr Stunden aufbauen, hat das nichts damit zu tun, dass das niemand muss, denn es ist freiwillig.

Du machst deinen Job die Wochenstunden, die im Vertrag stehen, alles andere muss schriftlich angeordnet werden, steht doch auch so im Vertrag drinnen. Und damit tun sich die meisten Arbeitgeber dann doch sehr schwer, weil sie wissen, dass man eben nicht auf einem Wischzettel mal eben zwischen Tür und Tor eine Anordnung erlassen kann.

Das bei dir klingt ja nach einer dauerhaften kompletten Überlastung. Du bist derjenige, der es in der Hand hat. Nicht der Arbeitgeber, wenn  der mehr Arbeitsleistung in Stunden benötigt, muss er Personal einstellen, fertig.

Mich wundert, dass das hier so lachs dargestellt wird, von wegen wenn der Chef kurz rein schneit und meint, ab sofort musst du Samstag, Sonntag und sonst wann arbeiten, hast du das ohne wenn und aber zu machen, sorry - Sklaventum ist vorbei.

Spid:
Und mich wundert, wie man derlei viel dümmliches und falsches Gefasel in einem Beitrag unterbringen kann. Wie wäre es, einfach mal die nuhrsche Regel zu beachten. Deinen zweiten Satz hättest Du Dir selbst zu Herzen nehmen sollen. Die beharrliche Verweigerung einer rechtmäßigen Weisung, weil sie nicht schriftlich erfolgt, kann auch außerhalb der Wartezeit zur rechtmäßigen Kündigung führen - gut, wenn es einem die ahnungslosen Möchtegernschlaumeier so leicht machen, sich ihrer zu entledigen. Eine Einschränkung dahingehend, dass Überstunden nur in dringenden Fällen angeordnet werden dürfen, besteht im Geltungsbereich des TVöD eben gerade nicht. Es genügt vielmehr die einfache betriebliche Notwendigkeit, siehe §6 Abs. 5 TVÖD - mithin liegt die Beurteilung der Notwendigkeit im billigen Ermessen des AG. Ein Schrifterfordernis sieht weder der TVÖD vor noch wäre es in der Rechtsprechung gefordert. Vielmehr kann die Anordnung - innerhalb wie außerhalb des Tarifregime des TVÖD - sogar durch konkludentes Handeln erfolgen, siehe u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12.

Santo:

--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 19:44 ---Und mich wundert, wie man derlei viel dümmliches und falsches Gefasel in einem Beitrag unterbringen kann. Wie wäre es, einfach mal die nuhrsche Regel zu beachten. Deinen zweiten Satz hättest Du Dir selbst zu Herzen nehmen sollen. Die beharrliche Verweigerung einer rechtmäßigen Weisung, weil sie nicht schriftlich erfolgt, kann auch außerhalb der Wartezeit zur rechtmäßigen Kündigung führen - gut, wenn es einem die ahnungslosen Möchtegernschlaumeier so leicht machen, sich ihrer zu entledigen. Eine Einschränkung dahingehend, dass Überstunden nur in dringenden Fällen angeordnet werden dürfen, besteht im Geltungsbereich des TVöD eben gerade nicht. Es genügt vielmehr die einfache betriebliche Notwendigkeit, siehe §6 Abs. 5 TVÖD - mithin liegt die Beurteilung der Notwendigkeit im billigen Ermessen des AG. Ein Schrifterfordernis sieht weder der TVÖD vor noch wäre es in der Rechtsprechung gefordert. Vielmehr kann die Anordnung - innerhalb wie außerhalb des Tarifregime des TVÖD - sogar durch konkludentes Handeln erfolgen, siehe u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12.

--- End quote ---

Auf diesem Niveau diskutiere ich nicht. Gewöhn dir mal Manieren an und lass deinen verbitterten Frust woanders aus.

Spid:
Bei Deinem Niveau gibt es auch nichts zu diskutieren. Dein Beitrag ist nicht nur wertlos, sondern aufgrund seiner Mangelhaftigkeit gefährlich für jeden, der einfältig genug ist, auf ihn hereinzufallen.

Garvield:

--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 19:51 ---Bei Deinem Niveau gibt es auch nichts zu diskutieren. Dein Beitrag ist nicht nur wertlos, sondern aufgrund seiner Mangelhaftigkeit gefährlich für jeden, der einfältig genug ist, auf ihn hereinzufallen.

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Mach mal 100 Überstunden, die dir jemand mündlich angeordnet hat. Dann wechselt der Chef oder plötzlich sagt jemand: Das war doch nie angeordnet. Und jetzt?

Umgekehrt, ordnet der Chef dir Stunden mündlich an. Die werden einfach nicht gemacht. Und jetzt?

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