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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

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WasDennNun:
Wer schreibt, der bleibt.
Gut alte Regel.

Tryer:

--- Zitat ---Wenn der Anordnende vor Gericht als Zeuge vernommen wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer strafbewehrten Falschaussage gering. Zudem habe ich ja bereits auf die konkludente Anordnung hingewiesen. Da jedes nicht vorteilhafte  Tun, Unterlassen oder Dulden des AG in Bezug auf einen AN im zeitlichen Zusammenhang mit einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit die Vermutung eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot begründet, arbeitet es sich - völlig unabhängig von der Größe des AG - nach einer Klage entweder sehr unbeschwert oder man trifft sich deshalb wöchentlich vor dem ArbG.
--- End quote ---

Ich habe in meiner Praxis nie erlebt, dass vor Gericht gestritten wurde, in meiner Erfahrung wurde das alles in face to face Kommunikation gelöst. Nicht über Rechtsanwälte und Gerichte. In dem Moment, wo ich einen Rechtstreit beginne, würde ich mir mal schleunigst über den Wechsel des Arbeitsplatzes Gedanken machen.



--- Zitat von: Kaiser80 am 12.02.2021 09:33 ---
--- Zitat von: Tryer am 12.02.2021 09:11 ---Gerade wenns um läppische Überstunden geht.

--- End quote ---
Was denkst du denn was passiert, wenn du die Anordnung derer als "läppisch" abtust und nicht Folge leistest? Bei mir gäbe es im vorhinein vermutlich auch die schriftliche Anordnung, aber es geht halt auch anders.
Mehrere hundert Stunden, wie du selbst ausführtest, bezeichnest du als läppisch? Mehrere hundert Stunden sind nebst Üst-Zuschlägen sicher mehrere tausend Euro brutto? Dass lässt man sich doch nicht gefallen!

--- End quote ---

Als ich damals ein Team geleitet habe, gab es immer den Wunsch für schriftliche Bestätigung und dem bin ich gerne nachgekommen, weil beide Seiten was in der Hand habe. Wieso auch nicht, ich sehe kein Problem. Ein Problem sehe ich in der Praxis nur, wenn irgendwer zu seinen Gunsten die Anordnung auslegen möchte und besser keine Verbindlichkeit herstellen will. Wenn ich ein Auto verkaufe, mach ich da auch einen dreizeiler, der mir hinterher viel Ärger erspart. Wieso manche erstmal ins Wasser gehen und sich dann wundern, dass die Wellen ihn sonst wohin treiben, irritiert mich immer wieder, mir ist das ein einziges Mal passiert.
Wenn mir etwas zugesagt wird, möchte ich dass sich an diese Zusage gehalten wird. So einfach ist das. Ich halte mich meinerseits auch an mündliche Vereinbarungen. Wenn ich merke, dass Vereinbarungen nicht gehalten werden, wird das nächste Mal darauf verwiesen und höflich um die schriftliche Vereinbarung gebeten. Einfach oder?

Ich bin zum Glück nicht auf die Auszahlung von Stunden angewiesen, ich bevorzuge meine Freizeit, wenn ich das so vereinbart und zugesagt bekomme.


--- Zitat ---Mehrere hundert sind mind. 200 also schon in E1/2 rd. 4000 € zumindest für den AG

--- End quote ---

Mag sein, hat mich in meinem Fall aber nicht interessiert und ist übrigens auf Dauer noch immer erheblich billiger als Personal einzustellen. Aber wenn mir Freizeitausgleich zugesagt wird, möchte ich Freizeitausgleich haben. So einfach ist das bei mir. Wird sich nicht an mündliche Zusagen gehalten, wird das nächste Mal schriftlich vereinbart, war in meiner Erfahrung bislang nie ein Problem, nachdem ich einmalige Erfahrung mit wischiwaschie Zusagen zwischen Tür und Angel gemacht habe.

Kaiser80:

--- Zitat von: Tryer am 12.02.2021 09:46 ---
Ich bin zum Glück nicht auf die Auszahlung von Stunden angewiesen, ich bevorzuge meine Freizeit, wenn ich das so vereinbart und zugesagt bekomme.


--- End quote ---

Dann hättest du dich doch auch unbezahlt freistellen lassen können... ;)

Aber ich verstehe dein Grundanliegen. Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung  für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Mir ging es auch mehr um die Relation "mehrere Hundert" und "läppisch". Und egal was man da beweisen kann oder nicht: Sowas kann man sich doch nicht bieten lassen, unabhängig von der Beweislage.

Spid:
@Tryer: Die Existenz eines ganzen Gerichtszweigs für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie ober- und oberstgerichtliche Rechtsprechung in einer Vielzahl von Fällen, die den Diskussionsgegenstand betreffen, spricht sehr deutlich gegen eine Verallgemeinbarkeit Deiner anekdotischen Alltagserfahrungen.

Tryer:

--- Zitat von: Kaiser80 am 12.02.2021 10:11 ---
--- Zitat von: Tryer am 12.02.2021 09:46 ---
Ich bin zum Glück nicht auf die Auszahlung von Stunden angewiesen, ich bevorzuge meine Freizeit, wenn ich das so vereinbart und zugesagt bekomme.


--- End quote ---

Dann hättest du dich doch auch unbezahlt freistellen lassen können... ;)

Aber ich verstehe dein Grundanliegen. Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung nach DV einfach aufgehoben bzw den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Mir ging es auch mehr um die Relation "mehrere Hundert" und "läppisch". Und egal was man da beweisen kann oder nicht: Sowas kann man sich doch nicht bieten lassen, unabhängig von der Beweislage.

--- End quote ---


Nein, ging auch nicht, da durch akuten und über Monate bekannten Personalmangel ich derjenige war, der eine ganze Abteilung alleine am Laufen hielt, 1 Tag war schon eine Katastrophe damals. Mir ging es ums Prinzip. Wenn du Überstunden angeordnet bekommst, und dann ewig bekannt ist und bereits war, dass Personal fehlt und die Stellen im Haushalt sind, man einfach nicht ausschreibt, sorry, dann ist es mir nach 10 Monaten auch grad egal, wie die Arbeit aufgefangen wird, wenns ständig heißt: Wir werden da eine Lösung finden. Es geht mir auch um Erholung, die ich brauche. Der Mensch ist keine Maschine, was nutzen mir 1000 Euro auf dem Konto, wenn ich anschließend kurz vorm Burnout stehe.

Im Ordnungsamt und Gesundheitsamt ist es während Corona eine mittlere Katastrophe, wurde einfach geschlafen und man schläft weiter.

Mit "läppisch" ist gemeint, dass es mir nicht hilft, wenn ich über Monate, Jahre Überstunden ohne Ende schrubbe, meine Frau mir irgendwann die rote Karte zeigt, ich in den Seilen hänge, aber auf dem Konto sich das Geld mehrt. Millionär werde ich von 5000 Euro nicht und auch nicht von 10.000 Euro. Das meinte ich mit "läppisch". Ich habe im öffentlichen Dienst nicht angefangen um durch Überstunden reich zu werden, sondern um eine work life Balance zu leben.

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