Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft

Begonnen von mohlo, 16.02.2021 10:37

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Mask

Zitat von: mohlo link=Unabhängig davonu]kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen[/u] zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Das Aushandeln und Vergeben von Stufen (4 - 6) ist kein Wunschkonzert für den AG und kann zudem für den HVB strafbar sein.

Du zitierst es doch selbst: Der Arbeitgeber KANN wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs nötig ist förderliche Zeiten anerkennen.

Es ist zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich, wenn der beste Bewerber nicht für Stufe 3 kommen möchte; wo siehst du das Problem?

mohlo

Zitat von: Spid in 17.02.2021 20:10
Zitat von: mohlo in 17.02.2021 20:06
Selten so einen Unfug gelesen.

Eben. Warum verlinkst Du ihn dann?

ZitatDann folgen wir halt dem selben  Sachverhalt auf haufe.de

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/falsche-stufenzuordnung-nach-tvoed-kann-strafbar-sein_144_388250.html

Untreue ist strafbar. Für wen das einen inhaltlichen Mehrwert darstellt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Scheinbar gibt es hier ein Verständnisproblem, das hier unsachliche Äußerungen nach sich zieht. Bitte diesen Artikel dazu lesen und dann erneut urteilen. Es geht allein um die Frage, ob eine Eingruppierung (Stufe) ohne Begründung durch den AG erfolgen kann, nur weil der Bewerber "Ich will mehr Kohle haben" schreit...

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-anklage-oberbuergermeister-wiegand-untreue/

Spid

Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

mohlo

Zitat von: Mask in 17.02.2021 20:16
Zitat von: mohlo link=Unabhängig davonu]kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen[/u] zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Das Aushandeln und Vergeben von Stufen (4 - 6) ist kein Wunschkonzert für den AG und kann zudem für den HVB strafbar sein.

Du zitierst es doch selbst: Der Arbeitgeber KANN wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs nötig ist förderliche Zeiten anerkennen.

Es ist zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich, wenn der beste Bewerber nicht für Stufe 3 kommen möchte; wo siehst du das Problem?

In dem von mir geschilderten Ausgangspost ging es um einen völlig anderen Sachverhalt. Der AG hat diesen "Joker" nicht gezogen. Es ging ausschließlich darum, ob eine Berufserfahrung, die 6 Jahre zurück liegt verfällt und somit max. die Stufe 1 möglich ist.

mohlo

Zitat von: Spid in 17.02.2021 20:25
Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

Entweder haben sie den Artikel nicht gelesen oder wollen nicht verstehen?!

Strittig ist nach Darstellung des Oberbürgermeisters, ob die Erfahrungen der Mitarbeiter aus früheren beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt werden durften. Der Personalrat habe damals der Einstellung und Vergütungsgruppe zugestimmt, aber die sogenannte Erfahrungsstufe abgelehnt.

Spid

Und das wäre jetzt inwiefern erhellend im Hinblick auf die Frage?

Bastel

Zitat von: mohlo in 17.02.2021 20:38
Zitat von: Spid in 17.02.2021 20:25
Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

Entweder haben sie den Artikel nicht gelesen oder wollen nicht verstehen?!

Strittig ist nach Darstellung des Oberbürgermeisters, ob die Erfahrungen der Mitarbeiter aus früheren beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt werden durften. Der Personalrat habe damals der Einstellung und Vergütungsgruppe zugestimmt, aber die sogenannte Erfahrungsstufe abgelehnt.

Du versuchst hier gegen jemanden anzukommen, der die Tarifverträge für den ÖD quasi geschrieben haben könnte... Lass es einfach...

Kat

Zitat von: Spid in 17.02.2021 11:12
Du hältst es also für einen Pull-Faktor, wenn man AN jahrzehntelang Geld vorenthält?

Wem wird Geld vorenthalten? Wenn das so wäre, wärst Du doch er erste, der "klagen" schreit.

Spid

Mittels der Stufen der Entgelttabelle wird Geld vorenthalten, da die Entwicklung von Arbeitsleistung und Entgelt in keinem Zusammenhang steht. Sachgerecht wären Stufe 1 und Stufe 6 bzw. in den Entgeltgruppen 1-3 bräuchte es überhaupt keine Stufen. Es handelt sich um einen simplen Geldsparmechanismus. Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.

Kat

Also wird einem kein Geld vorenthalten sonst würde eine Klage ja Sinn machen.l

Spid

Zitat von: Spid in 18.02.2021 07:28
Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 18.02.2021 07:28
Mittels der Stufen der Entgelttabelle wird Geld vorenthalten, da die Entwicklung von Arbeitsleistung und Entgelt in keinem Zusammenhang steht. Sachgerecht wären Stufe 1 und Stufe 6 bzw. in den Entgeltgruppen 1-3 bräuchte es überhaupt keine Stufen. Es handelt sich um einen simplen Geldsparmechanismus. Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.
Inwiefern stünde denn die Stufe und die Arbeitsleistung bei jemanden der durchschnittliche Leistung erbringt in einem Zusammenhang.
Man kann durch Leistung die Stufenlaufzeit verkürzen. so weit klar.
Aber dass diese Stufen eine Steigerung der Leistung abbilden sollen ist wo tariflich beschrieben?
Es ist doch nur eine "Treueprämie", mehr nicht, insofern wird einem ja nichts vorenthalten.

Spid

Inwiefern könnte etwas eine Treueprämie sein, wenn man in Stufe 6 eingestellt werden kann? Während die TVP einen Zusammenhang zwischen Stufe und Leistung selbst herstellen.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 18.02.2021 08:06
Inwiefern könnte etwas eine Treueprämie sein, wenn man in Stufe 6 eingestellt werden kann? Während die TVP einen Zusammenhang zwischen Stufe und Leistung selbst herstellen.
In wie fern ist Leistungsteigerung ein Kriterium für den Stufenansteig.
In Stufe 3-6 hat man einen Anspruch auf Stufenanstieg automatisch bei gleichbleibender Leistung.
Man bekommt diese nur verlängert oder verkürzt wenn man über oder unterdurchschnittliche Leistung erbringt.

Somit wird regelmäßig für die Überwiegende Mehrheit nur durch Zeitablauf ein Stufenanstieg passieren müssen, egal welchen Leistunganstieg/Abfall man hat und ich erkenne da auch nirgends, dass irgendjemand tariflich durch Leistungssteigerung die Verkürzung erhält.

Insofern ist eine eine reine Bleibeprämie in dem ein Leistungsanreiz inkludiert ist, aber das heißt ja noch lange nicht, dass es die Leistungsteigerung über die Zeit abbilden soll.

Spid

Dieser Vorbringung steht die Möglichkeit der Einstellung in Stufe 6 entgegen.