Nein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.
Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet und daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...
@Alien1973
Bei einem Stellenwechsel gibt es trotz Leidensdruck nun einmal sehr viele Dinge abzuwägen.
Da gibt es sicher auch unterschiedliche Ansichten. Aber Fahrstrecke, Kollegen, Gehalt, Arbeitsklima, zukünftige Unsicherheiten, Work-Life-Balance, spielen bei den Überlegungen sicher eine Rolle.