Auf E13 Stelle beworben, E10 Stelle angeboten bekommen

Begonnen von Peter80, 18.02.2021 08:00

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Bastel

Zitat von: neodeo2 am 18.02.2021 08:31

Es kommt natürlich auf das Amt an, aber ich denke es ist über all so, dass das Personal rüber gereicht wird, wie eine Ware ^^?


Das ist eventuell bei austauschbaren Verwaltungsmitarbeitern oder Personalern möglich. ITler, Ingenieure oder anderes hoch ausgebildetes Personal wird i.d.R. nicht freiwillig weggegeben. Der ÖD ist keine Leiharbeitsfirma.

Die wollen einen Master für die E10? LOL

An deiner Stelle würde ich meinen alten Job behalten. Auf 70k oder in die Nähe davon kommst du mit einer E10 nicht so schnell. Da benötigst du schon die 11 in der Endstufe...

Peter80

ZitatNein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.


Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet und daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.

Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...

@Alien1973
Bei einem Stellenwechsel gibt es trotz Leidensdruck nun einmal sehr viele Dinge abzuwägen.
Da gibt es sicher auch unterschiedliche Ansichten. Aber Fahrstrecke, Kollegen, Gehalt, Arbeitsklima, zukünftige Unsicherheiten, Work-Life-Balance, spielen bei den Überlegungen sicher eine Rolle.


Spid

Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.

Organisator

Zitat von: Spid am 25.02.2021 13:25
Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.

Das ist zwar formal richtig, aber auch das BAG hat sich dieser Bezeichnungen in der Vergangenheit bedient und das mag in machen Köpfen noch feststecken. Ich würde mich nicht übermäßig davon abschrecken lassen.

Zitat von: Peter80 am 25.02.2021 13:17
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...

Da macht es sich die Behörde etwas leicht oder weiß es nicht besser. Natürlich könnte sie dir auch die E-13-Tätigkeiten übertragen, mangels abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium wärst du in die E 12 eingruppiert.

Spid

Das BAG hat sich derlei Begrifflichkeiten nicht bedient, sondern stets der tariflich korrekten. Dazu gehörte im BAT-Kontext bspw. der Begriff ,,gehobener Angestelltendienst", weil es im BAT so etwas gab. Im Kontext von TVÖD und TV-L ist es Dummsprech.

Organisator

Oha,

verstehe ich das richtig, dass bei den selben Tätigkeitsmerkmalen aus dem gehobenen Angestelltendienst im BAT lediglich der "Tarifbeschäftigte" im TVöD wurde? Dann sind Missverständnisse vorprorammiert.

Spid

Nein, nicht aus Tätigkeitsmerkmalen - die Vergütungsgruppen waren dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Angestelltendienst zugeordnet. Da es keine Vergütungsgruppen und keinen einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Angestelltendienst mehr gibt, sehe ich nicht, wo bei einem mit mindestens gewöhnlicher Auffassungsgabe ausgestattetem Menschen Mißverständnisse auftreten könnten.

Organisator

Zitat von: Spid am 25.02.2021 15:37
Nein, nicht aus Tätigkeitsmerkmalen - die Vergütungsgruppen waren dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Angestelltendienst zugeordnet. Da es keine Vergütungsgruppen und keinen einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Angestelltendienst mehr gibt, sehe ich nicht, wo bei einem mit mindestens gewöhnlicher Auffassungsgabe ausgestattetem Menschen Mißverständnisse auftreten könnten.

Na ganz einfach. Früher führten die Tarifmerkmale einer Vergütungsgruppe z.B. in den gehobenen Angestelltendienst. Heute führen die selben Tarifmerkmale zu einer Entgeltgruppe, ohne die zusätzliche Definition.
Eigentlich das selbe in grün.

Spid

Es ist ja bereits unzutreffend, daß es dieselben Tarifmerkmale wären. Und einen Zusammenhang zwischen Vergütungsgruppen und Entgeltgruppen gibt es auch nicht.

WasDennNun

Zitat von: Peter80 am 25.02.2021 13:17
Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet
Richtig
Zitatund daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Falsch.
Sie können dir jederzeit auch andere Tätigkeiten übertragen, die zu einer Änderung deiner Eingruppierung führen, wenn du dem Zustimmst, dann bist du in der andere EG
Zitat
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.
Zitat
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...
Flachpfeifen und Dumpfbacken die da sind.
Oder halt Beamtenkalkriesel.
a) weil es einige E13er Stellen gibt, die man regulär bekommen kann von einer Fachausbildung ausgehend und selbst die ist in der IT nicht mal notwendig.
b) Weil wenn du eine E14er Stelle bekommst und es ist ein WiHochschulabschluss Voraussetzung in der Person, dann biste halt eine EGniedriger in der EG13 (auch als Schulabbrecher)

Aber die Ahnungslosigkeit bzgl. Tarifsystem ist bei Beamten stark ausgeprägt.


Organisator

Zitat von: Spid am 25.02.2021 17:16
Es ist ja bereits unzutreffend, daß es dieselben Tarifmerkmale wären. Und einen Zusammenhang zwischen Vergütungsgruppen und Entgeltgruppen gibt es auch nicht.

Nun gut, dann fehlen mir wohl die vertieften BAT-Kenntnisse. Dann nehme ich mit, dass es trotz selber Begrifflichkeiten bei den Tätigkeitsmerkmalen wohl keinen direkten Zusammenhang zwischen Vergütungs- und Entgeltgruppen gibt.

Spid

Erstens das und zweitens sind es verbreitet nicht mehr dieselben Begrifflichkeiten.

Organisator

Ich hatte jetzt das Beispiel besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Hinterkopf. Gabs das nicht im BAT? Die von mir genutzte Rechtsprechung datiert teilweise auf die 90er....

Spid

Doch, durchaus - aber bspw. der Begriff der wissenschaftlichen Hochschulbildung war ein anderer, Beschäftigte in der Datenverarbeitung gibt es nicht mehr, technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung auch nicht...

Organisator