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Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

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Spid:
Ja.

Stellenbewerter:
Perfekt, vielen Dank für die erneute Hilfe!

Stellenbewerter:
Kann der AG als Begründung heranführen, dass sich die jetzigen Tätigkeiten mit denen unterscheiden, die in der Vergangenheit im Rahmen einer Organisationsuntersuchung einseitig vom TB angegeben wurden?

Spid:
Wann will er die denn geändert haben? Und wie hat er das nachgewiesen?

Stellenbewerter:
Begründung soll sein, dass damals der TB aufgefordert wurde, für die Organisationsbetrachtung seine Tätigkeiten aufzulisten, und dass diese nicht mit denen übereinstimmen, die jetzt in der Stellenbeschreibung stehen. Daraus folgert der AG, dass es sich um eine echte Höhergruppierung handeln würde.

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