Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung von LBV falsch umgesetzt

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Spid:
In der Entgeltabrechnung wurde ja mutmaßlich die Entgeltgruppe und der nächste Stufenaufstieg genannt.

Isie:
Welches Bundesland? Und weißt du, mit welchem Bezügeabrechnungsprogramm die Bezügestelle arbeitet?

Isie:
Die Überleitung in die Entgeltgruppen 9a oder 9b kann im Bereich TV-L frühestens Mitte 2019 umgesetzt worden sein.

LP:
Ich lebe in Baden-Württemberg.
Die erste Abrechnung mit 9b wurde im November erstellt.
Der Stufenaufstieg wurde seit 2015 entsprechend der "großen" 9 durchgeführt. Ich bin aktuell lt. Abrechnung in 9B, Stufe 4.


--- Zitat von: Isie am 27.02.2021 19:17 ---Welches Bundesland? Und weißt du, mit welchem Bezügeabrechnungsprogramm die Bezügestelle arbeitet?

--- End quote ---
Nein, das weiss ich leider nicht.

Grüße

Isie:
Baden-Württemberg hat ein selbst entwickeltes Bezügeabrechnungsprogramm, soweit ich weiß. Bei der Umsetzung der Überleitung, die im November 2019 erfolgt ist, soll es erhebliche Probleme bei der Entgeltgruppe 9 nach 9a gegeben haben.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass du dich erfolgreich gegen die Berichtigung des Programmfehlers wehren kannst. Aber die Rückforderung richtet sich nach den Vorschriften des BGB über ungerechtfertigte Bereicherung. Du solltest den Wegfall der Bereicherung geltend machen. Zur Rückforderung zuviel gezahlter Vergütung durch den Arbeitgeber gibt es Rechtsprechung des BAG. Da du dich erkundigt hast, ob die 9b richtig ist, kann man dir nicht vorwerfen, einen Fehler oder vermeintlichen Fehler nicht angezeigt zu haben. Diese Nachfrage kann aber nicht im Januar 2019 gewesen sein. Wenn du die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen deiner normalen Lebensführung verbraucht hast, solltest du gute Chancen haben, die Überzahlung nicht zurückzahlen zu müssen.

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