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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

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GoethesGartenhaus:
Auch wenn es nicht zum Thema gehört, aber weil es angesprochen wurde:

Meine Versicherung (und andere sicher auch) zahlt NICHT, wenn mein Kind noch deliktunfähig ist und ich meine Aufsichtspflicht NICHT verletzt habe. Sie ZAHLT aber WENN ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Klingt komisch, ist aber so. Das leitet sich aus dem BGB ab. Es spielen außerdem mehrere Faktoren eine Rolle: Alter, Reifezustand, Charakter, bestehender Erfahrungsstand und äußere Umstände wie z. B. Umgebung und Art der Handlung vor dem Schaden.

2 Beispiele wo KEINE Verletzung der Aufsichtpflicht vorlag:

AG Augsburg: 3-jährige Kinder im Supermarkt müssen nicht durchgängig an der Hand oder dem Einkaufswagen ihrer Eltern bleiben. Es reicht völlig aus, wenn sie in Sicht- und Hörweite der Eltern bleiben. Bei Schäden liegt keine Verletzung der Aufsichtpflicht vor. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.

AG München: Einer 5-jährigen, die schon seit geraumer Zeit sicher Fahrrad fährt, kann erlaubt werden, einen Teil der Strecke alleine vorauszufahren. Wenn dabei im Gedränge vor dem Kindergarten das Fahrrad umstürzt und gegen ein Auto fällt, kann man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.

GoethesGartenhaus:

--- Zitat von: WasDennNun am 19.03.2021 10:30 ---BTW.
Gab es da nicht den Fall von falsch betankten Helikoptern, die den Kollegen teuer gekommen ist?

--- End quote ---

Das fällt aber nicht unter Kraftfahrzeuge wie bei meinem Zusatzbaustein. Dagegen gibt es sicher spezielle Versicherungen für Piloten bzw. das Tankpersonal. Also eine Dienst- oder Vermögensschaden-Haftpflicht für Beamte z. B.

GoethesGartenhaus:
Hier noch ein Link dazu. Man beachte den letzten Satz. https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/

Ob die beiden Piloten eine solche Versicherung haben? Das geht daraus nicht hervor, aber es zeigt, dass so ein Fehler ganz schnell passieren kann.

vip3r:
Auf den Helikopterfall bin ich im Rahmen meiner Recherchen zur Diensthaftpflichtversicherung auch gestoßen. Ich würde allerdings bezweifeln, dass sich ein Schaden in dieser Höhe überhaupt irgendwo versichern ließe. Eine Deckungssumme von 500.000 EUR für Vermögensschäden stellt m.E. bei allen gängigen Versicherern das Ende der Fahnenstange dar. Oftmals werden auch nur 250.000 EUR angeboten.

Bleibt abzuwarten, wie in der Sache die gerichtliche Entscheidung ausfällt. Im Moment scheint die Million ja nur die Forderung des Dienstherren zu sein. Hier dürfte aber letzten Endes doch mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Haftungsbegrenzung (Stichworte: gefahrengeneigte Tätigkeit, Vergütung in Relation zur Schadenssumme) zum Tragen kommen.

Man staunt aber immer wieder nicht schlecht, wie schnell einem aufgrund von einfachen Flüchtigkeitsfehlern, die - wenn man ehrlich ist - jedem passieren könnten (erfolgreich) grobe Fahrlässigkeit angedichtet wird. Von daher bin ich persönlich froh, für den Fall der Fälle eine solche Versicherung in meiner Privathaftpflicht mit eingeschlossen zu haben. Und, da der Vorwurf schon mal kam: Nein - ich bin kein Versicherungsvertreter und kann auch keine Versicherungen vermitteln.

GoethesGartenhaus:
Ich bin froh keinen solchen extrem gefährlichen Job zu haben, bei dem man so schnell so viel Geld bezahlen soll.

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