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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

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WasDennNun:
Grob fahrlässig heißt doch ich nehme das Risiko Bewusst in Kauf.
Wenn ich also eine gebrochene Hand habe und trotzdem versuche den Kaffeebecher hochzuheben und damit den Kaffee auf das Handy vom Kollegen verschütte. Könnte da grob Fahrlässig bei rum kommen.

Wdd3:
...und in diesem Fall wird deine Privat-Haftpflicht dafür aufkommen.

GoethesGartenhaus:
Es gibt im Internet sehr viele Fallbeispiele für grobe Fahrlässigkeit. Wenn etwas passiert, müssen im Streitfall sowieso Versicherungen und Gerichte entscheiden. Es gibt einfach zu viele Einzelfallentscheidungen und Unterschiede - selbst bei scheinbar identischen Vorkommnissen. Und deshalb ist eine Absicherung (egal ob Erweiterung der Privathaftpflicht oder eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht), meiner Meinung nach, absolut sinnvoll.

Spid:
Wie verhielte man sich denn nun absichtlich grob fahrlässig?

GoethesGartenhaus:
Gute Frage. Im Straßenverkehr wäre das dass überfahren einer roten Ampel oder bei guter Sicht und gerader Strecke auf ein beleuchtetes Fahrzeug auffahren - soweit die Urteile im Bereich StVO. Im Büro ist der Klassiker das öffnen eines E-Mail-Anhangs mit Schadsoftware, trotz ausdrücklichem Verbot Anhänge zu öffnen (wofür man auch belehrt wurde und unterschrieben hat). Aber wenn man doch mal träumt und klickt?

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