Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
Spid:
Und inwiefern verhielte man sich dadurch nun absichtlich grob fahrlässig?
GoethesGartenhaus:
Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.
Kaiser80:
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:09 ---Gute Frage.
--- End quote ---
Die nur eine Antwort zulässt: Vorsätzlich. Es gibt keine absichtliche(sic!!) grobe Fahrlässigkeit. Und Versicherungen, die Vorsatz inkludieren... na ja
Spid:
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:12 ---Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.
--- End quote ---
Du hast die Unterscheidung in absichtliches und unabsichtliches grob fahrlässiges Handeln getroffen.
GoethesGartenhaus:
Nein, Schöffen sind Laienrichter. Sie entscheiden nicht auf Grund von Unterlagen, sondern auf Grund dessen was sie hören und sehen - nach bestem Wissen und Gewissen. Schöffen erhalten keinen Einblick in Gerichtsunterlagen. Sie dürfen aber Fragen an Beklagte, Kläger und Zeugen stellen und sich aus den Antworten ein eigenes Bild machen.
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