Wenn ich ausführe „Ich finde es gut, daß afrikanische Neger nicht mehr als Sklaven, sondern seit Jahrzehnten selbstbewußt und -bestimmt ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen und auf der Suche nach Bildung und Wohlstand in die Staaten der Ersten Welt streben“, so mag sich irgendein Schwarzer davon beleidigt fühlen, strafrechtlich relevant wäre es aber nicht.