Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Spid:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Spid am 30.03.2021 12:53 ---Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.
Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
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Wer ist TE? Tarif....?
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Du bist der TE - der Threadersteller.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 30.03.2021 13:32 ---
--- Zitat von: Isie am 25.03.2021 22:34 ---@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
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Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.
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Es besteht aber keine Rechtspflicht zu dieser Mitteilung.
ExSoldat:
--- Zitat von: Spid am 30.03.2021 12:53 ---Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.
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Ja stimmt, aufgrund der Qualität der Argumente der Personalstelle zur Neubewertung des Diploms würde es mich aber auch nicht wundern, wenn etwas ganz anderes vereinbart wäre, daher der Grundgedanke. Aber dazu wäre wohl zunächst mal der Wortlaut relevant.
--- Zitat von: Spid am 30.03.2021 12:53 ---Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
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Ja, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Daraus würde sich möglicherweise, je nach Interessenlage der TE (unbefristet EG10, befristet EG12 oder ggf. Enfristung und Eingruppierungsfeststellungsklage für unbefristet EG12) die ein oder andere Argumentationsmöglichkeit ergeben, mit der man den ggf. auch den Arbeitgeber dazu bringt, seine Rechtsmeinung zu überdenken...
Lili:
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Spid:
Also gab es bereits vor Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
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