Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Isie:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 17:30 ---Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
--- End quote ---
Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.
Lili:
Nur eine Vereinbarung. Da stand nur befristet (ab wann bis wann) und Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter.
Lili:
--- Zitat von: Isie am 30.03.2021 18:09 ---
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 17:30 ---Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
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Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.
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Das habe ich auch vor. Ich schreibe dann: "Ich habe am .... eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und mir unterschriebene. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben. Aus diesem Grund habe ich andere Stellenangebote (könnte sogar belegen) abgelehnt und mich in vollem Vertrauen auf meine Arbeitsaufgabe konzentriert. Zusätzlich musste ich in dieser Corona-bedingt schwierigen Zeit viel mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung investieren. usw."
Isie:
Hallo Lili, in deinem Fall sehe ich zwei kritische Punkte. Der eine ist die Frage der Eingruppierung, der andere ist die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. Eventuell liegt ein Kettenarbeitsvertrag vor. Mit dieser Thematik kenne ich mich nicht bzw. nur oberflächlich aus, aber vermutlich andere Forenmitglieder. Eröffne am besten einen weiteren Thread zu diesem Thema und schildere dort, seit wann du beim selben Arbeitgeber befristete Verträge hast und wie lang die Unterbrechungen dazwischen waren.
ExSoldat:
Möglicherweise beinhaltet die "Vereinbarung" bereits alle Informationen, die rein rechtlich daraus einen Arbeitsvertrag machen. Denn dafür muss da nicht "Arbeitsvertrag" oben drüber stehen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn du nicht jede Information erst auf Nachfrage rausrückst, sondern mal schreibst, was genau alles in der Vereinbarung steht. Dann könnte man dir vielleicht besser helfen.
Was die "Kettenbefristung" angeht sind die Hürden - sofern es sich um Befristungen mit Sachgrund handelt - recht hoch. Ich meine mich an ein BAG (oder sogar EuGH) Urteil zu erinnern, in dem eine Art Prüfschema bezüglich eines möglichen institutionellen Rechtsmissbrauchs entwickelt wurde, finde es aber auf die Schnelle nicht. Falls es mir noch in die Finger kommt, werde ich nachliefern...
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