Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückzahlung Auslandszuschlag
2strong:
Ungeachtet dessen halte ich zumindest die Zulässigkeit einer vollständigen Rückforderung für unzulässig, wenn a) die Information der Behörde hätte bekannt sein müssen (aufgrund Info an den Vorgesetzten) und b) grundsätzlich ohnehin in ihrer Verantwortung lag (Gewährleistung des Allimentationsprinzips).
Spid:
Inwiefern wäre bei einem TB das Alimentationsprinzip zu gewährleisten?
2strong:
Selbstverständlich gar nicht! Hier ist es die Hauptleistung des AG aus dem Arbeitsverhältnis, die Vergütung.
Spid:
Bei einer Überzahlung von Entgeltbestandteilen steht die Zuständigkeit des AG für die Entgeltzahlung einer Rückforderung nicht entgegen.
2strong:
Da scheinen sich Arbeits- und Dienstverhältnis (ebenfalls) zu unterscheiden. Danke für den Hinweis. Je nach Höhe des Auslandszuschlags könnte sich der TE noch auf Entreicherung berufen.
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