Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückzahlung Auslandszuschlag
Hamurabi123:
Person X hat es auch dem Vorgesetzten mitgeteilt.
Lars73:
Regelmäßig muss man solche Sachverhalte dem Personalreferat mitteilen.
Organisator:
--- Zitat von: Hamurabi123 am 06.04.2021 14:30 ---Person X hat es auch dem Vorgesetzten mitgeteilt.
--- End quote ---
... der ganz häufig nicht der Arbeitgeber ist.
Hat sich denn zu
--- Zitat von: Organisator am 06.04.2021 14:14 ---1. Herausfinden, wie die genauen Regeln sind
und
3. Erfahren, was der Arbeitgeber möchte
--- End quote ---
etwas ergeben?
Hamurabi123:
Danke für die Klarifizierungen!
Die Regelung ergibt sich wohl aus dem Bundesbesoldungsgesetz. Was die tarifliche Ausschlussfrist angeht, besteht noch Klärungsbedarf. Ebenso, was der Arbeitgeber will. Es ist aber anzunehmen, dass dieser gegenüber der entsprechenden Besoldungsstelle melden wird, dass Ansprüche gegenüber X geltend gemacht werden müssen.
Lars73:
Der Anspruch kann sich ja nicht aus dem Bundesbesoldungsgesetz selber ergeben. Es braucht noch eine Regelung welche dazu führt, dass die Regelungen analog angewendet werden. Zuerst brauchen wir die Regelung um weiter schauen zu können
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