Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Rückzahlung Auslandszuschlag

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2strong:

--- Zitat von: Hamurabi123 am 06.04.2021 20:44 ---Danke für die Antworten! Bitte schreibt immer noch was TE und TB und so weiter bedeutet :)

--- End quote ---

TE = Threadersteller
TB = Tarifbeschäftigte(r)

Spid:

--- Zitat von: Hamurabi123 am 06.04.2021 21:26 ---Gut, aber wenn nach Ausschlussfrist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden? Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.

--- End quote ---

Ich habe doch hinreichend Ausführungen zur Ausschlußfrist gemacht. Was ist daran unklar?

Hamurabi123:
Unklar ist, ob die Mitteilungspflicht in diesem Fall zur Aufhebung der Ausschlussfrist führen kann.

Spid:
Die Mitteilungspflicht bestünde ohnehin auch ohne gesonderten Hinweis. Sofern nicht explizit ein Mitteilungsweg vorgegeben worden war, sehe ich sie im Sachverhalt entweder nicht verletzt oder wenn doch verletzt, nicht dergestalt, als daß ein Berufen auf die Ausschlußfrist treuwidrig wäre.

Isie:
Wenn der Arbeitnehmer Zweifel an der Richtigkeit der erhaltenen Bezüge hat und diese nicht mit dem Arbeitgeber abklärt, kann die Berufung auf die Ausschlussfrist sehr wohl eine unzulässige Rechtsausübung sein.

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