Autor Thema: Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung  (Read 6434 times)

pcman09

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Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« am: 12.04.2021 20:07 »
Hallo,

ich würde gerne wissen wie es sich mit der Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung von der EG9a in die EG9b verhält.

Wird diese wie die Stufe ebenfalls mit übernommen oder auf Null gesetzt?

Laut diesem Artikel bin ich mir nicht sicher ob es sich auf den TVöD VKA und Bund bezieht.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3713-stufengleiche-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236866.html

Falls es sich nicht auf den Bund beziehen sollte, warum wird dies dort nicht 1:1 so ebenfalls übernommen?

Danke vorab.
« Last Edit: 11.05.2021 00:53 von Admin2 »

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 12.04.2021 20:26 »
Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Der Artikel selbst stellt doch hinreichend dar, warum die Regelung existierte und daß sie 2019 abgeschafft wurde - und warum.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 12.04.2021 22:02 »
Es gibt aber doch den Sonderfall EG9a > EG9b. Betrifft dies nur den VKA Bereich?

Wenn man im Bund bei EG9a fast die nächste Stufe erreicht hat, und durch die Höhergruppierung wieder die Laufzeit neu startet, könnte man in Absprache auch die Höhergruppierung etwas nach hinten verschieben, sodass man erst bei Erreichen der neuen Stufe höhergruppiert wird?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 12.04.2021 22:08 »
Einen solchen Sonderfall gibt es - wie bereits ausgeführt - nicht. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung.

Isie

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 13.04.2021 07:42 »
Es gibt aber doch den Sonderfall EG9a > EG9b. Betrifft dies nur den VKA Bereich?

Wenn man im Bund bei EG9a fast die nächste Stufe erreicht hat, und durch die Höhergruppierung wieder die Laufzeit neu startet, könnte man in Absprache auch die Höhergruppierung etwas nach hinten verschieben, sodass man erst bei Erreichen der neuen Stufe höhergruppiert wird?
In dem von dir verlinkten Ausschnitt fehlt der Hinweis, dass die Sonderregelung nur bis zum 31.03.2019 galt. Schau mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37131-hoehergruppierung-aus-entgeltgruppe-9a-in-entgeltgruppe-9b_idesk_PI13994_HI11236849.html

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 13.04.2021 08:07 »
Der Hinweis fehlt nicht. Er ist in genau dem vom TE verlinkten Artikel enthalten. Was möglicherweise fehlt, ist die Bereitschaft, für den vollständigen Artikel zu zahlen.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 13.04.2021 09:30 »
Könnt ihr mir bitte noch diese zwei Fragen beantworten zu möglichen Lösungen:

1) Die Höhergruppierung soll rückwirkend stattfinden zum 1.1.2021 stattfinden. Entscheidet der Zeitpunkt der Unterschrift des Änderungsvertrages darüber, in welche Stufe man kommt in der neuen EG? Also könnte man noch paar Monate warten?

2) Gibt es die Möglichkeit, dass man die Höhergruppierung statt auf den 1.1.2021 weiter nach hinten datiert, also zu Mitte des Jahres wenn man die nächste Stufe bereits erreicht hat.

Hintergrund wäre, dass ich fast die 3. Stufe erreicht habe und durch die Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von Stufe 2 zurückgesetzt wird.

Danke vorab für Infos.

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 13.04.2021 09:34 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist mithin der Zeitpunkt der wirksamen Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 13.04.2021 09:37 »
Also muss man dies so hinnehmen und hat nur die Wahl dies zum 1.1.2021 rückwirkend anzunehmen oder die Höhergruppierung auszuschlagen?

Und wenn sich die Höhergruppierung auf die Änderung der Tätigkeit bezieht und die Tätigkeit seit Beginn vor über zwei Jahren die gleiche ist, so müsste doch die Höhergruppierung früher rückwirkend datiert werden als 1.1, oder nicht?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 13.04.2021 09:41 »
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Die eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist eine Vertragsänderung und somit zwischen den Parteien mindestens implizit zu vereinbaren.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 13.04.2021 09:45 »
Also zusammengefasst bleibt mir nichts anderes übrig als die EG9b zum 1.1. anzunehmen oder nicht? Sehr schade, dass man wegen ein paar fehlender Monate in Stufe 2 bleibt und wieder von vorne startet. Gehaltstechnisch sind Stufe 2 im EG9b weniger als Stufe 3 in EG9a!???

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 13.04.2021 09:48 »
Was genau verstehst Du an „zwischen den Parteien zu vereinbaren“ nicht?

Kat

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 13.04.2021 09:49 »
Bei einer Höhergruppierung bekommt man mindestens das Gehalt, was man vorher hatte. Es kann also nicht sein, daß Du weniger bekommst als jetzt.

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 13.04.2021 09:52 »
Die Prämisse ist unzutreffend.

Lars73

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 13.04.2021 09:53 »
Z.N. nach einem Monat kann man weniger bekommen als man in der alten Entgeltgruppe bekommen hätte, wenn dort ein Stufenaufstieg erfolgt wäre.