Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?
Lars73:
Die Aussage hast du schriftlich und wurde genau so getroffen?
Spid:
Was soll eine Krankmeldung sein? Maßgeblich ist - wie nun schon mehrfach und explizit ausgeführt - die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Eine Quarantäne hat mit Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.
WasDennNun:
--- Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 07:36 ---Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Diese wurde offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet. Eine Bescheinigung nach der Quarantäne habe ich auch erhalten. Lt. Gesundheitsamt wäre diese Ersatz für eine Krankmeldung.
--- End quote ---
Also keine AU. Und nur wenn du AU bist, dann bekommst du deinen Urlaub gutgeschrieben.
guckst du BUrlG §9
Die Bescheinigung sorgt ja nur dafür, dass du weiterhin dein Gehalt bekommst und nicht abgemahnt werden kannst wegen "Schwänzen" der Arbeite.
Also alles in Butter, doof gelaufen, dass du dir keine AU besorgt hast (weil du der irrigen Meinung warst, dass der Q-Schein dafür reicht und du dir nicht eine AU vom Arzt besorgt hast, weil du der Arzthelferin auf dem Leim gegangen bist, bzw. es dort ein Missverständnis gab) und sie rechtzeitig dem AG übermittelt hast.
Kaiser80:
Ist §31 IFSG nicht die Regelung, die eine Arbeitsaufnahme verbietet? Mithin ist der AN doch Arbeitsunfähig, da es ihm untersagt wird? Da ich ja auch keine AN zu Homeoffice verpflichten könnte wäre die Anordnung zur Quarantäne schon eine Art Ersatz der AU. Da wäre halt der Gesetzgeber gefragt um solcherlei "blöd gelaufen" zu vermeiden; §9 Ergänzen und feddisch. Kann den Gedankengang des TE schon nachvollziehen.
Kat:
Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
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