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Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?

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Kaiser80:

--- Zitat von: Kat am 15.04.2021 08:10 ---Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.

--- End quote ---
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.

Spid:
Warum sollte der Gesetzgeber derlei tun? Entgangene Urlaubsfreuden sind ein Problem des AN, der ja auch keinen Urlaub gutgeschrieben bekommt, weil sein Flug gecancelt wurde. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit - und hat mit einer behördlich angeordneten Quarantäne nichts zu tun.

Kat:

--- Zitat von: Kaiser80 am 15.04.2021 08:13 ---
--- Zitat von: Kat am 15.04.2021 08:10 ---Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.

--- End quote ---
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.

--- End quote ---

Dann muss der Arzt Dich AU schreiben. Es kommt doch IMMER auf den Job an bei einer AU-Schreibung. Steardessen und Piloten werden bei einem Schnupfen AU geschrieben, weil sie dann nicht fliegen dürfen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 15.04.2021 08:13 ---
--- Zitat von: Kat am 15.04.2021 08:10 ---Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.

--- End quote ---
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.

--- End quote ---
Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.04.2021 09:15 ---Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.

--- End quote ---
Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind). Dies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.

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