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Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?

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Spid:
Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.

MH:

--- Zitat von: Spid am 15.04.2021 12:59 ---Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.

--- End quote ---

Gilt das auch bei der kompletten Streichung des Urlaubs, vor Antritt? Beim Verschieben kann ich es  ja noch nachvollziehen, dass der AG sein Einverständnis geben muss wg. des neuen Urlaubszeitraums, aber bei der Streichung?

WasDennNun:
Natürlich.

Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)

MH:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.04.2021 13:45 ---Natürlich.

Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)

--- End quote ---

Wer möchte schon gerne seinen U gestrichen bekommen... ;D.
Allerdings hätte der AG im Allgemeinen ja keinen Nachteil, wenn der AN lieber arbeitet anstatt U zu nehmen, oder etwa nicht ;). Gut, dass es bei uns wirklich unkompliziert ist.

Spid:
Der AN wird den Urlaub ja im Zweifelsfall zu einem anderen Zeitpunkt haben wollen, während der AG ja bereits Dispositionen für dessen geplante Abwesenheit zum ursprünglichen Zeitpunkt getroffen haben wird.

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