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Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?
Sascha92:
Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
Spid:
Dir ist kein Urlaub gestrichen worden. Der Urlaubsanspruch wurde durch den AG erfüllt. Verdienstausfall gab es nicht, mithin fehlt es auch am Erstattungsanspruch. Ein Schelm mag denken, daß Du Dein Versagen auf den AG projizierst - denn an der fehlenden AU-Bescheinigung trägst ganz allein und nur Du Schuld, denn es ist ganz allein Deine Verantwortung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 20:07 ---Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
--- End quote ---
Du willst andeuten, dein AG betrügt?
Dann schreibe mal schnell das Gesundheitsamt an, und frage nach, ob dein AG Geld beantragt hat für deine Q Zeit, die du angeblich im Urlaub verbracht hast.
Lars73:
--- Zitat von: Sascha92 am 15.04.2021 20:07 ---Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
--- End quote ---
Du wolltest doch das der Urlaub gestrichen wird, aber der Arbeitgeber ging von Urlaub während der Quarantäne aus? Was ist denn nun der Sachverhalt?
Spid:
Der AG wird ja vielleicht für die 3 Tage Quarantäne vor dem Urlaub statt des Entgelts die Entschädigung nach IFSG ausgezahlt haben und sich diese entsprechend bei der zuständigen Stelle zurückgeholt haben bzw. zurückholen werden.
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