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Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst schwer zu finden?

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Bastel:

--- Zitat von: Balou36 am 16.04.2021 20:38 ---Hallo zusammen,

ich arbeite seit 6 Monaten bei einem Landesbetrieb mit etwa 2.500 Mitarbeitern in EG 6.

Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende des Jahres. Von vorherigen Jobs kenne ich es nur so, dass nach 6 Monaten guter Leistung automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat. Mein Bruder arbeitet beim LKA und dort wird es auch so gehandhabt. 

Hingegen bei meinem Landesbetrieb muss man sich intern bewerben um eine unbefristete Stelle zu ergattern. Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nicht darauf eingelassen.


--- End quote ---

Ich hab damals nach dem Studium einen Einjahresvertrag bekommen und dachte mir auch, das wird wohl nur eine verlängerte Probezeit sein. Dem war aber nicht so, da es sich nicht um eine Daueraufgabe handelte... Also kamen in den nächsten 20 Monaten 3 Vertragsverlängerungen bis ich die Reißleine gezogen hab. Manche machen das Jahrelang mit um dann eine frei werdende Stelle zu ergattern. Besonders schwierig ist/war es für „normale Sachbearbeiter“...

Entweder du spielst das Spiel mit oder suchst dir was anderes...

Max:
Wenn man sich auf eine befristete Stelle bewirbt, kann man nicht mit einer 'automatischen' Entfristung nach 6 Monaten rechnen.
Kennst du den Hintergrund deiner Befristung (z.B. Erprobung oder Elternzeitvertretung),  ob du auf einer Planstelle sitzt, oder ob es dauerhafte Aufgaben sind wofür keine finanzierte Stelle vorhanden ist?

Lars73:
Ein befristeter Vertrag ist ein befristeter Vertrag.
Am Ende de Vertragslaufzeit endet das Arbeitsverhältnis. Ggf. gibt es das Angebot für einen neuen befristeten Vertrag oder seltener für einen unbefristeten Vertrag.
Wenn man ein unbefristeten Vertrag anstrebt ist es also sinnvoll sich auf entsprechende Stellen zu bewerben. Es kann sinnvoll sein erstmal einen befristeten Vertag anzunehmen, aber dann sollte man sich weiter bewerben. Vorteil ist u.a., dass es teilweise interne Ausschreibungen gibt auf die man sich bewerben kann.

Es ist sinnvoll sich beim Betriebs- bzw. Personalrat zu erkundigen wie die Befristungspraxis und Chancen für Entfristungen sind. Daneben sollte man das Gespräch mit Vorgesetzten suchen.

ike:
Es ist üblich (evtl. gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage?), dem AN drei Monate vor Ende des Vertrages mitteilen, sollte er nicht übernommen werden.
Dann kann man als AN die weiteren Schritte in den Weg leiten, z.B. ALG  1 beantragen (dann eigentlich sofortige "Pflicht" bei Kenntnis) oder sich anderweitig bewerben, Urlaub abbauen, etc.

DiVO:
Wieso muss der Arbeitgeber einen bei einem ohnehin befristeten Arbeitsvertrag drei Monate vor Ablauf nochmal darauf hinweisen? Das Vertragsende ist beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt.

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