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[SN] Pauschale Beihilfe
BStromberg:
--- Zitat von: ChrBY am 30.05.2021 21:28 ---Für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen oder ab ca. fünf Kindern auch in höheren Besoldungsgruppen (bitte die 80 % Beihilfe für Kinder nicht vergessen) kann die pauschale Beihilfe eine Überlegung wert sein. Ansonsten ist sie eher teuer und leistet wenig.
Für einen alleinstehenden Beamten im höheren Dienst, dessen Besoldung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (ist bei A 13 fast immer der Fall), ergibt sich bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe folgendes Bild (zugrunde gelegt ist der Berechnung eine Mitgliedschaft bei der TK – bei der AOK usw. sehen die Zahlen fast identisch aus):
GKV-Beitrag (ermäßigter Beitrag, da kein Krankengeld abgesichert werden muß): 338,63 Euro
Zusatzbeitrag (derzeit 1,2 % bei der TK): 29,03 Euro
Pflegeversicherung: 73,77 Euro
Strafbeitrag für Kinderlose: 12,09 Euro
Gesamtbeitrag bei pauschaler Beihilfe: 453,52 Euro
Wenn man dann noch ein vergleichbares Absicherungsniveau wie in der PKV haben möchte (die Stichworte lauten Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus), ist man schnell knapp 600 Euro im Monat los.
Wäre es dann nicht vorteilhafter, eine PKV für 300 Euro im Monat abzuschließen, höher abgesichert zu sein und die im Vergleich zur pauschalen Beihilfe mindestens gesparten 150 Euro monatlich zur Seite zu legen? Dann hätte man sehr schnell einen Puffer aufgebaut, mit dessen Hilfe man problemlos auch bei etwas höheren Rechnungen in Vorleistung gehen könnte.
--- End quote ---
Das ist tatsächlich so.
Ich komme auch auf dieses Ergebnis, ohne spitz nachgerechnet zu haben.
Einen unmittelbaren Vorteil sehe ich eigentlich bloß für all jene, die sich (egal aus welchen Gründen) für eine freiwillige gesetzliche KV entschieden haben, weil es für diese Gruppe dann endlich auch mal eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn gibt... das wäre überfällig!
Je nach Familienkonstellation (z.B. Partner/In Geringverdiener) kann es auch durchaus noch weitere Fallvarianten geben, wo ein "Beamtenhaushalt" von einer subventionierten freiwilligen GKV profitiert, aber das dürfte nicht die Masse der Fälle abbilden.
Entscheidend ist, dass im Falle einer Änderung ein Wahlrecht besteht und kein Zwang für das eine oder gegen das andere System, weil dann nämlich (wettbewerbsverzerrend) dem PKV-System der Boden entzogen würde.
clarion:
@ ChrBy, rein monetär betrachtet ist die pauschale Behilfe und erst recht die freiwillige GKV ohne pauschale Beihilfe ein sehr teures Zusatzgeschäft. Einige haben aber grundsätzliche Vorbehalte gegen die PKV, die ich sehr gut nachvollziehen kann. Ich habe auch lange mit der fGGV geliebäugelt, jedenfalls bis eine Vergleichsrechnung den enormen finanziellen Unterschied aufgezeigt hat. Wie Du schon schriebst, kann man sich vom gesparten Geld eine komfortable Kriegskasse nicht nur für gesundheitlichen Belange aufbauen.
WasDennNun:
Eines ist ja bei der monetären Berechnung GKV vs PKV noch entscheidend.
Wenn man vor hat eine gewisse Zeit in Teilzeit zu verbringen, ändern sich ja die aufzuwenden Kosten zu Gunsten der GKV.
clarion:
Hallo,
Wenn mit Vollzeit über der BMG liegt und geht auf Teilzeit, so dass man unter die BMG fällt, dass zahlt man bei Teilzeit auch für GKV prozentual vom Gehalt mehr als bei Vollzeit, also genau bei der PKV.
WasDennNun:
--- Zitat von: clarion am 31.05.2021 13:34 ---Hallo,
Wenn mit Vollzeit über der BMG liegt und geht auf Teilzeit, so dass man unter die BMG fällt, dass zahlt man bei Teilzeit auch für GKV prozentual vom Gehalt mehr als bei Vollzeit, also genau bei der PKV.
--- End quote ---
Nominal zahlt man weniger für die GKV in Teilzeit im Vergleich zur Vollzeit.
Nominal bezahlt man gleichviel in der PKV, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Prozentual zahlt man mehr für die PKV, wenn man in Teilzeit geht.
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