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[SN] Pauschale Beihilfe
Pukki:
--- Zitat von: Organisator am 27.05.2021 10:23 ---
--- Zitat von: Paragraphenreiterin am 27.05.2021 09:40 ---Gleichzeitig finde ich es nicht sehr attraktiv, teilweise mit hohen Beträgen in Vorleistung gehen zu müssen.
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Hier musst du dir keine Sorgen machen. Man kann auch die Rechnungen erst nach Erstattung der Krankenkasse bzw. Beihilfe bezahlen. In der Regel gewähren die Ärzte 4 Wochen Zahlungsziel, was zumindest für die Erstattung der Krankenkasse ausreicht. Und wenns mal länger dauert, muss der Arzt halt warten :)
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Das sehe ich genauso, zumal ich in den vergangenen 3 Jahren die Erfahrung gemacht habe, dass zumindest meine private Krankenversicherung irre schnell bei den Erstattungen ist. Seitdem dort alles per App läuft und man keine Belege mehr per Post hinschicken muss, dauert es für mich von der elektronischen Einreichung bis zur tatsächlichen Erstattung keine 2 Tage mehr. Abgelehnt wurde da noch nie etwas.
Und selbst unsere Beihilfestelle in Niedersachsen arbeitet mittlerweile so zügig, dass es seit 2018 für mich nicht mehr erforderlich war, irgendwo in Vorleistung zu treten, wenn die Rechnungen eingingen.
Maja01:
Hallo Paragraphenreiterin,
ich freue mich sehr, dass jemand das Thema aufgreift. Ich werde in Kürze in Baden-Württemberg verbeamtet (gD) und habe ebenfalls die Hoffnung, dass das Land, wie im Koalitionsvertrag von Grüne/CDU beschlossen, den Arbeitgeberanteil für die GKV übernehmen wird. Auch ich mache mir Sorgen, dass es doch anders bzw. nicht so schnell kommt, da alles unter einem Finanzierungsvorbehalt steht.
Ich fange erst an mich mit dem Thema zu beschäftigen, möchte aber meine Überlegungen kurz darstellen:
Ich möchte unbedingt in der GKV bleiben. Ich war früher über meinen Vater (Beamter) privat versichert und bin nun seit vielen Jahren in der GKV. Dort fühle ich mich rundum gut versorgt. Ich wurde nie anders behandelt oder habe späte Termine bekommen, alles ist mit Vorlage der Karte erledigt. Dafür entfallen die Prüfung der Rechnungen (die in meinem Fall öfter Untersuchungen enthielten, die nicht gemacht wurden) und das Einreichen bei Beihilfe und Krankenkasse. Die notwendigen Vorleistungen wurden ja bereits genannt. Ich lehne das System auch ab, da meine Mutter nach der Scheidung meiner Eltern die Beihilfeberechtigung verloren hat und mit 65 zu alt war, um in die GKV zurückzukehren. Es bleiben also nur die eigenen Beiträge im Alter dank steigender Beihilfe stabil; ich nehme an, dass sich daran zwischenzeitlich nichts geändert hat.
Da meine Familienplanung nicht abgeschlossen ist, finde ich es zudem gut, dass sich die Kosten der GKV auch an meinem Einkommen orientieren würden und ich z.B. in Teilzeit weniger bezahlen müsste. Dass für die Ermittlung des Beitrags stets auch Einnahmen aus Miete, Verpachtung, Kapitalerträge etc. herangezogen werde, befürworte ich. Ich finde es gut, wenn in einer Gesellschaft, die, die mehr haben auch mehr beitragen.
Da ich bereits 36 bin und vermutlich nur über die Öffnungsaktion in die PKV komme (und damit mit einem Risikozuschlag von 30% zu rechnen habe), wird der Unterschied zwischen GKV und PKV zumindest in den ersten Jahren überschaubar sein. Der Unterschied wird im hD vermutlich deutlich höher sein, vor allem, wenn du noch recht jung bist und keine Vorerkrankungen hast.
Ich spekuliere tatsächlich auf eine schnelle Umsetzung der Länder, da die Verbeamtung in den Bundesländern ohne Wahlmöglichkeit gerade für Beamte des mD und gD sowie ältere Quereinsteiger immer unattraktiver wird. Dass selbst die CDU den Punkt in Koalitionsverträge aufnimmt, macht mich optimistisch. Ich sehe es wie Pupecki, und gehe auch davon aus, dass nur den Bestandsbeamten Zugang zur pauschalen Beihilfe gewährt wird, die bereits in der GKV freiwillig versichert sind. Auch in Drucksachen des Landes BW wird bei der Berechnung der zu erwartenden Kosten immer die Anzahl der bisherigen GKV-Mitglieder angeführt ...
LG
mmp:
Bei der (Aus-)Wahl vllt. nicht völlig zu vernachlässigen, bzw. in Vergleichsrechnungen mit aufzunehmen ist die tlw. steuerliche Rückerstattung der gezahlten Krankenkassenbeiträge bei einer fgKV. Knapp unter der Bemessungsgrenze kamen da jährlich immer gut 1000 Euro zu mir "zurück".
clarion:
Die Kosten für die PKV sind zum größten Teil genauso steuerlich absetzbar.
ChrBY:
Für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen oder ab ca. fünf Kindern auch in höheren Besoldungsgruppen (bitte die 80 % Beihilfe für Kinder nicht vergessen) kann die pauschale Beihilfe eine Überlegung wert sein. Ansonsten ist sie eher teuer und leistet wenig.
Für einen alleinstehenden Beamten im höheren Dienst, dessen Besoldung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (ist bei A 13 fast immer der Fall), ergibt sich bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe folgendes Bild (zugrunde gelegt ist der Berechnung eine Mitgliedschaft bei der TK – bei der AOK usw. sehen die Zahlen fast identisch aus):
GKV-Beitrag (ermäßigter Beitrag, da kein Krankengeld abgesichert werden muß): 338,63 Euro
Zusatzbeitrag (derzeit 1,2 % bei der TK): 29,03 Euro
Pflegeversicherung: 73,77 Euro
Strafbeitrag für Kinderlose: 12,09 Euro
Gesamtbeitrag bei pauschaler Beihilfe: 453,52 Euro
Wenn man dann noch ein vergleichbares Absicherungsniveau wie in der PKV haben möchte (die Stichworte lauten Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus), ist man schnell knapp 600 Euro im Monat los.
Wäre es dann nicht vorteilhafter, eine PKV für 300 Euro im Monat abzuschließen, höher abgesichert zu sein und die im Vergleich zur pauschalen Beihilfe mindestens gesparten 150 Euro monatlich zur Seite zu legen? Dann hätte man sehr schnell einen Puffer aufgebaut, mit dessen Hilfe man problemlos auch bei etwas höheren Rechnungen in Vorleistung gehen könnte.
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