Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Spid:
Die TE hat ausgeführt, sie habe ihre Stellenbeschreibung "überarbeiten" sollen und infolgedessen habe der AG seine Rechtsmeinung, zu welcher Eingruppierung die sich aus dieser Beschreibung ergebende Tätigkeit führe, geändert. Mithin ist nicht einmal klar, ob die jetzige auszuübende Tätigkeit die ist, die der Stellenbeschreibung zu entnehmen ist, noch, ob sie es in der Vergangenheit war.
Sonne50:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 08.07.2021 15:33 ---Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.
--- End quote ---
Und ab wann kann ich den Anspruch geltend machen? Ab Tag der Einreichung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?
Hintergund ist, dass ich ab 01/2021 intern eine andere Stelle angenommen habe, die schon mit der EG 5 bewertet war und mir das Personalamt nun zwar rückwirkend zahlt - aber ab 05/2021. Somit erhalte ich die rückwirkende Zahlung für die alte Stelle lediglich für 12/2020...
Spid:
Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.
Sonne50:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2021 16:47 ---Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.
--- End quote ---
Den Anspruch hat doch der Arbeitgeber selbst festgestellt!
Spid:
Dem AG kommt keine diesbezügliche Feststellungsbefugnis zu.
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