Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Spid:
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 14:58 ---Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.
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Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.
Spid:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 14:32 ---
--- Zitat von: Lars73 am 18.07.2021 14:03 ---Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.
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Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.
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Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.
Spid:
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 15:00 ---
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 14:58 ---Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.
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Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.
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Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 15:00 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 14:32 ---
--- Zitat von: Lars73 am 18.07.2021 14:03 ---Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.
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Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.
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Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.
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Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
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