Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung

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Maximus2584:

--- Zitat von: WasDennNun am 18.07.2021 13:33 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 18.07.2021 13:16 ---Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?

--- End quote ---
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....

--- End quote ---


Ok, verstanden, trotzdem sehe ich gute Chancen bei der Person, alle Gründe wurde dokumentiert und den nötigen Stellen vorgelegt zur Prüfung, welche Gründe genau will ich hier nicht schreiben, allerdings geht es um folgende Passage:

Eine treuwidrige Kündigung kann nur dann vorliegen, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst werden, Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzt (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93 -, Rn. 17 f., BAGE 77, 128). Eine Kündigung wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartefrist kann daher nicht treuwidrig sein. Hingegen ist eine willkürliche oder auf sachfremden Motiven beruhende Kündigung treuwidrig. Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind z.B. ein widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit und eine Kündigung, die die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer diskriminiert.

Spid:
Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.

Lars73:
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Maximus2584:

--- Zitat von: Lars73 am 18.07.2021 14:03 ---Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

--- End quote ---

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 18.07.2021 14:00 ---Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.

--- End quote ---

Es gab keine Gründe, jedoch haufen Anschuldigungen basierend auf "es wurde so gesagt" und daher werde ich eine Kündigung beantragen, wenn sie bis ... Zeitpunkt x nicht einen Aufhebunsvertrag machen werden...Aussagen der Leitung zu den Vorwürfen "Ich habe das natürlich nicht überprüft und jegliche Aussagen vom Arbeitnehmer, dass dies nicht stimmt wurde von der Leitung beantwortet "na ich glaube doch wohl meinen Kollegen", man könnte also mit der Wand sprechen und die gleiche Reaktion bekommen. Sie sieht die Person nicht mal als Kollegen an, komplett einseitig alles und der Personalrat hat mitgeteilt, dass dies nicht das erste Mal so ist....

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