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Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung

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Hustensaft:
Ich bewundere das profunde Halbwissen und die gnadenlose Arroganz, die ich hier jetzt zum wiederholten Male feststellen muss - auf weitere Details habe ich keine Lust einzugehen, ich werde Deine Kreise nicht weiter stören und mich aus dem Forum wieder löschen.

Spid:
Das ist zumindest kein Verlust an Qualität.

Keeper83:

--- Zitat von: Spid am 05.08.2021 08:03 ---Da die Verpflichtung von Bürgern sehr wohl zum „kann“ der Gemeinde gehört, müßten mindestens umfangreiche und taugliche Versuche, dies bei der aktuellen Wahlvorbereitung getan zu haben, glaubhaft gemacht werden. Das wird in den meisten Fällen kaum gelingen. Ich würde ja den Klageweg beschreiten, wenn mich derlei beträfe.

--- End quote ---

Wie würdest du denn eine Wahl organisieren inkl. Rekrutierung der Wahlhelfer? Ohne Ehrenamt? Rechtssicher Bürger verpflichten? Arbeitszeit für Angestellte und Beamte der Kommunen?
Du hast dich ja nun einmal für ein Leben in einer parlamentarischen Demokratie entschieden, wenn auch nur als kleinstes Übel. Und Wahlen gehören dazu, soweit ich weiß. 

Spid:
Wenn ich Wahlen organisiere, tue ich das rechtskonform - und das würde ich auch, wenn ich einen Teil der Bundestagswahl organisierte. Das bedeutet, ich würde Bürger der Gemeinde verpflichten - gerne zunächst die, die bei der Gemeinde arbeiten, dann diejenigen, die bei anderen in §9 Abs. 5 BWahlG genannten Organisation arbeiten. Und dann jeden anderen, der in der Gemeinde ansässig ist - bis ich genug habe.

Dienstbeflissen:
Bei der kommenden Bundestagswahl bin ich nun das dritten mal Wahlbezirksleiter und dazu gehört auch die Beisitzer zu berufen. Üblicherweise beruft man solche Personen, die das gerne freiwillig machen wollen. Diese müssen lediglich zur Bundestagswahl wahlberechtigt sei. Ein Wohnsitz in der Gemeinde ist nicht erforderlich. Das sieht die Geschäftsanweisung zur Bundestagswahl hier so vor. 

Sofern ich Spids Namen/Anschrift kennen würde, würde ich ihn ja gerne berufen, wäre sicher interessant.

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