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Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung

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-Para-:
Ich verstehe.
Ehrenamt, man wird bestellt. Zufällig halt dann einen Mitarbeiter bestellt, weil einfachster Weg.

Klatscht der Mitarbeiter dann nachts mit dem Wagen gegen nen Baum, war es ja nicht der Heimweg vom Dienst.  ::)

Deswegen auch die Frage versicherungstechnisch.

Eins vorab, dass man sich Sonntags was schöneres vorstellen könnte ist klar. Gehört aber dazu, aber ich bin kein Freund davon immer nur den Weg des einfachsten Widerstandes zu gehen.


Organisator:

--- Zitat von: -Para- am 06.08.2021 11:44 ---Ich verstehe.
Ehrenamt, man wird bestellt. Zufällig halt dann einen Mitarbeiter bestellt, weil einfachster Weg.

Klatscht der Mitarbeiter dann nachts mit dem Wagen gegen nen Baum, war es ja nicht der Heimweg vom Dienst.  ::)

Deswegen auch die Frage versicherungstechnisch.

Eins vorab, dass man sich Sonntags was schöneres vorstellen könnte ist klar. Gehört aber dazu, aber ich bin kein Freund davon immer nur den Weg des einfachsten Widerstandes zu gehen.

--- End quote ---

Die Berufsgenossenschaft versichert Unfälle, die in Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen. Die Übernahme eines Ehrenamtes hat damit keinen Zusammenhang. Inwieweit ein weiterer Versicherungsschutz beim Ehrenamt besteht, wäre mit der Person zu besprechen, die dich bestellt.

Hain:

--- Zitat von: Organisator am 06.08.2021 13:02 ---
--- Zitat von: -Para- am 06.08.2021 11:44 ---Ich verstehe.
Ehrenamt, man wird bestellt. Zufällig halt dann einen Mitarbeiter bestellt, weil einfachster Weg.

Klatscht der Mitarbeiter dann nachts mit dem Wagen gegen nen Baum, war es ja nicht der Heimweg vom Dienst.  ::)

Deswegen auch die Frage versicherungstechnisch.

Eins vorab, dass man sich Sonntags was schöneres vorstellen könnte ist klar. Gehört aber dazu, aber ich bin kein Freund davon immer nur den Weg des einfachsten Widerstandes zu gehen.

--- End quote ---

Die Berufsgenossenschaft versichert Unfälle, die in Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen. Die Übernahme eines Ehrenamtes hat damit keinen Zusammenhang. Inwieweit ein weiterer Versicherungsschutz beim Ehrenamt besteht, wäre mit der Person zu besprechen, die dich bestellt.

--- End quote ---

Die ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Wahl gehört zu den nach §2 Abs.1 Nr.10a SGBVII pflichtversicherten Tätigkeiten.

Wdd3:
Kann man im Rahmen der Fahrtkostenerstattung nicht auch mit einem Bus oder, wenn diese Nachts nicht mehr fahren, mit einem Taxi fahren?

Spid:
Welche Fahrkostenerstattung? Fahrkosten sind mit der Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) abgegolten.

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