Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung
Spid:
Da ist nichts zu übertragen, das ist so bundesweit geregelt. Auswärtige einschließlich der nicht in der Gemeinde wohnenden Verwaltungsmitarbeiter können aber nur zum ehrenamtlichen Wahlhelfer verpflichtet werden, wenn der Bedarf nicht mit der wahlberechtigten Wohnbevölkerung gedeckt werden kann.
BAT:
Ich rede von der Auszählung der Briefwahl auf Kreisebene. Da leben alle in Gemeinden in denen Gewählt wird, in denen aber nicht die Auszählung stattfindet.
Spid:
Dann gilt durch §7 Abs. 4 BWO doch dasselbe hinsichtlich der Residenz am Sitz des Kreiswahlleiters.
BAT:
Der Wahlleiter hat bei uns teils nicht seinen Sitz im Wahlkreis. Von daher...
Spid:
Inwiefern sollte das relevant sein?
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